Corona-Impfschaden: Wer jetzt wie viel bekommt
Die Impfung wirkt und schützt vor Corona. Trotzdem hat sie wie jedes Medikamant Nebenwirkungen. Seit Ende 2020 sind bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) 50.000 Meldungen zu gesundheitlichen Folgen nach der Corona-Impfung eingegangen. 1.400 Mal wurde ein Antrag auf Entschädigung gestellt. Erstmals wurden in Österreich jetzt Entschädigungen für gesundheitliche Schäden nach der Corona-Impfungen ausgezahlt. Die sechs wichtigsten Fragen rund um Impfschäden- und Entschädigung.
- Was sind Impfschäden?
- Wie häufig gibt es sie?
- Was wird am häufigsten gemeldet?
- Wann gibt es eine Entschädigung?
- Wie hoch ist die Entschädigung?
- Wie erhalte ich sie?
1. Was ist ein Impfschaden?
Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge einer Impfung, die über eine übliche Impfreaktion hinausgeht. Dabei kann es sich sowohl um lang- als auch kurfristige Folgen handeln.
2. Wie häufig gibt es Impfschäden?
In Österreich wurden bislang 19 Millionen Impfdosen verabreicht. 50.000 Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung hat die Ages untersucht. 1.400 Anträge auf Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz wurden eingereicht. In sieben Fällen wird diese jetzt ausgezahlt. Fünfmal gibt eine Einmalzahlung, zweimal eine zeitlich begrenzte Rente.
3. Was wird am häufigsten gemeldet?
Kopfschmerkzen, Fieber, Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Muskelschmerzen, Übelkeit und Schwindel: Die Mehrzahl der gemeldeten Probleme sind milde bis moderate Nebenwirkungen. Bei Astra Zeneca gibt es in sehr seltenen Fällen Gerinsel im Gehirn oder Bauchraum, vor allem in Verbindung mit einem Bluttplättchenmangel. 15 Mal wurde eine solche Auswirkung bei der AGES gemeldet. Selten aber möglich ist eine Herzmuskelentzündung. In Österreich gab es bislang 400 Verdachtsfälle, darunter fünf Todesfälle. Bei vier Fällen wurde der der Zusammenhang nicht bestätigt. Ein fünfter Fall wird noch untersucht.
4. Wann gibt es eine Entschädigung?
Wer in Österreich nach einer behördlich empfohlenen Impfung, einer im Mutter-Kind-Pass empfohlenen Impfung oder der Pocken-Impfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, hat gemäß Impfschadengesetz Anspruch auf Entschädigung.
5. Wie hoch ist die Entschädigung?
Je nach Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung ergibt sich die Art der Entschädigung. Dazu zählen Beschädigtenrente, Erhöhungsrente für Schwerbeschädigte, Pflegezulage, Beiträge und Übernahme von Behandlungs- und Rehabilitationskosten, einmalige Entschädigungen für schwere, aber nicht dauerhafte Körperverletzung. FÜr Hinterbliebene, deren Angehörige durch Impfschäden gestorben sind, sieht das Gesetz Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente vor. In den aktuellen Fällen wurde fünfmal eine Einmalzahlung von durschnittliche 900 Euro ausbezahlt. In zwei Fällen wird eine zeitlich begrenzte Rente von 900 Euro ausgezahlt.
6. Wie erhalte ich eine Entschädigung?
In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind. Ein Antrag auf Entschädigung kann über die Seite des Sozialministeriums gestellt werden.