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Gesundheitsminister Johannes Rauch setzt eine schwarze FFP2-Maske auf.
Der Kurs von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist umstritten.
Der Kurs von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist umstritten.
LEONHARD FOEGER / REUTERS / picturedesk.com

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab heute

01.08.2022 um 07:02, Stefanie Hermann
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Die Isolationspflicht ist Geschichte. Corona-Positive dürfen sich mit wenigen Einschränkungen frei bewegen.

Die Corona-Quarantäne gehört der Vergangenheit an. Seit 1. August ist die Covid-19-Verkehrsbeschränkungs-Verordnung in Kraft. Wer sich nicht krank fühlt, darf auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen. Einzige Bedingung ist das Tragen einer FFP2-Maske. Eine Ausnahme dafür gibt es, wenn man im Freien und in zwei Meter Abstand zu anderen Menschen unterwegs ist. Die Krankheit bleibt aber meldepflichtig. Zudem gibt es einige Sonderregeln.

Die neuen Regeln im Überblick

Statt der Quarantäne gelten für Corona-Positive Verkehrsbeschränkungen. Das gilt ab 1. August:

  • Wer positiv ist, muss nicht mehr in Isolation.
  • Im Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen darf man sich ohne Maske im Freien bewegen.
  • Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist mit Maske erlaubt.
  • Aktuell Infizierte dürfen sich ohne Maske begegnen. Ausnahmen gibt es für Krankenhäuser und Co, sowie Risikogruppen.
  • Zuhause muss keine Maske getragen werden, wenn man nur mit Personen desselben Haushalts zusammentrifft.
  • Das gilt auch für das gemeinsame Autofahren.
  • Lokalbesuche sind erlaubt, um sich dort zu unterhalten. Konsumiert werden darf dort nicht.
  • Die Verkehrsbeschränkungen gelten für zehn Tage und bereits ab einem positiven Antigentest.
  • Freitesten kann man sich ab dem fünften Tag.

Die Verkehrsbeschränkungen im Detail

Arbeiten erlaubt

Wer positiv ist und sich gesund fühlt kann ab 1. August wieder arbeiten gehen. Mitarbeiter von Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte dürfen den Arbeitsplatz mit Maske zwar betreten. Für sie gilt aber ein Betreuungsverbot. Eine weitere Ausnahme gibt es für Berufe, in denen das Tragen von Maske die Job-Ausübung verhindert, wie etwa Musiker und Logopäden. Treffen am Arbeitsplatz (Ausnahme Krankenhaus) nur aktuell Infizierte zusammen, darf auf die Maske verzichtet werden. Risikogruppen müssen nicht am Arbeitsort tätig sein, wenn es keine geeigneten Schutzeinrichtungen gibt.

Keine Maske im selben Haushalt

Wenn zuhause nur Personen desselben Haushalts anwesend sind, ist keine Maske zu tragen. Dasselbe gilt bei einer Fahrt im Privat-PKW.

Lokalbesuche

Auch in Lokale, Discos und Bars dürfen Infizierte trotz Corona mit Maske gehen. Die Verordnung ist hier aber sehr spezifisch: Zwar dürfen diese Stätten aufgesucht werden, konsumiert werden darf dort jedoch nicht. Sprich: Die Maske muss ausnahmslos auf bleiben.

Geltungsdauer

Anders als die Quarantäne gelten die Verkehrsbeschränkungen bereits ab einem positiven Antigen-Test. Wird dieser nicht durch einen PCR-Test bestätigt, fallen sie. Die maximale Dauer ist mit zehn Tagen beschränkt. Freitesten kann man sich ab dem fünften Tag.

Krankenstand

Mit dem Aus der Quarantäne gibt es auch keine automatische Krankschreibung mehr. Nunmehr muss man sich selbst drum kümmern, vom Arzt krankgeschrieben zu werden. Das geht auch telefonisch. Wer Corona-positiv ist, aber keine Symptome hat, kann nicht krankgeschrieben werden.

 

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