Rechnungshof verteilt Geld: Bürger dürfen mitbestimmen
Einmal im Jahr zeigt sich der Rechnungshof (RH) von seiner großzügigen Seite. Das Kontrollgremium vergibt 15.343 Euro an Spenden für "mildtätige oder wissenschaftliche" Zwecke.
Illegale Parteispenden
Hintergrund: Im Parteigesetz ist festgelegt, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser wiederum verteilt die einst illegalen Mittel an wohltätige Zwecke. Der größte Teil der rund 15.000 Euro kommt aus einer unrechtmäßigen Spende an die NEOS.
Woher kommen die Spenden?
Konkret handelt es sich dabei um den Fall eines NEOS-Inserats aus dem Jahr 2020. Erst im Jänner 2023 hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) dazu eine Entscheidung getroffen. Den NEOS wurde im Jahr 2020 ein Inserat von einer Fraktion im Europaparlament finanziert. 2021 wurden zwei vergleichbare Inserate geschaltet. Der UPTS sieht darin eine Sachspende. Soweit kein Problem. Der Wert der Inserate überschreitet aber die jährliche Spendengrenze pro Spender. 2021 lag diese bei 7.719,18 Euro. Die NEOS haben den darüber hinausgehenden Betrag von satten 14.320,42 Euro an den Rechnungshof überweisen.
NEOS: Spendengrenze überschritten
Auch bei der Kontrolle des NEOS-Rechenschaftsberichts 2021 gab es eine kleiner Überschreitung. Erneut wurden bei den Sachspenden die jährlich zulässige Spendengrenze pro Spender überschritten. Der Überschuss von 85,02 Euro wurde an den RH weitergeleitet.
SPÖ: Spende aus dem Ausland
Bei der SPÖ gab es im dritten Quartal den Fall einer Sachspende im Wert von 1.437,78 Euro aus dem Ausland. Zwar ist das Unternehmen in Österreich ansässig. Der wirtschaftliche Eigentümer aber hat seinen Sitz in den Niederlanden. Spenden von "juristischen Personen mit ausländischen wirtschaftlichen Eigentümer" über 500 Euro sind gemäß dem Parteiengesetz ein No-Go. Die SPÖ hat 937,78 Euro an den RH überweisen.
Wer bekommt das Geld?
Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Heuer kann auch die Bevölkerung Vorschläge für die Verwendung machen. Gehen soll das Geld an eine Gewalt und Opferschutzeinrichtung. An welche, können Bürger und Bürgerinnen heuer mitbestimmen. Vorschläge dazu kann man bis 5. Februar an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) einschicken. Aus den Vorschlägen erstellt RH-Präsidentin Margit Kraker eine Liste, aus der der Empfänger der Spende gelost wird. Kraker betont, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen handeln soll, die in Österreich wirken. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Ausnahmsweise haben wir etwas zu verteilen. 15.343,22 Euro. Das sind unzulässige Parteispenden aus dem Jahr 2023. Und...Gepostet von Rechnungshof am Freitag, 12. Januar 2024