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Heinz-Christian Strache nimmt nach dem Prozess vor Journalisten Stellung.
Strache sieht im Richterspruch ein Fehlurteil. Er geht in Berufung.
Strache sieht im Richterspruch ein Fehlurteil. Er geht in Berufung.
Georg Hochmuth / APA / picturedesk.com

Schuldig! HC Strache wegen Korruption verurteilt

28.08.2021 um 09:02, Stefanie Hermann
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Bestechlichkeit bringt dem Ex-Vizekanzler eine Haftstrafe auf Bewährung ein.

Ibiza hat jetzt also doch strafrechtliche Konsequenzen für den unglücklich gefallenen Ex-Vizekanzler. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Heinz-Christian Strache der Bestechlichkeit in der Causa Privatklinik Grubmüller für schuldig befunden. Er erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten Haft. Die Richterin sieht die "pflichtwidrigen Vornahme eines Amtsgeschäft" für bewiesen. Sein Mitangeklager, der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller erhält eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten. „Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsführung von Abgeordneten darf nicht erschüttert werden", erklärt die Richterin.

Amtsgeschäft gegen Parteispende

Causa waren zwei Parteispenden an die FPÖ aus den Jahren 2016 und 2017, die vom Klinikbetreiber überwiesen worden sind. Sie sollen dazu geführt haben, dass Strache einen Gesetzesentwurf zu Gunsten Grubmüllers eingebracht hat. Dass der damalige FPÖ-Chef Strache auch seinen Urlaub auf dem Privatanwesen des Klinikbetreibers auf Korfu verbracht hat, hat die Beweislage verdichtet. Den Stein ins Rollen gebracht das beürühmt berüchtigte Ibiza-Video. Bei den Ermittlungen hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Straches Handy sichergestellt. Darauf fanden sich die Hinweise die letztlich zum Privatklinik-Prozess geführt haben. Zudem laufen gegen Strache weitere Ermittlungen. Untersucht werden unter anderem die  dubiosen Spesenabrechnungen sowie die Casinos-Austria Affäre.

Strache legt Berufung ein

Im Schuldspruch sieht HC ein Fehlurteil. "Es gab keine persönliche Bereicherung", kommentiert er nach dem Prozess. Strache und Grubmüller melden volle Berufung an. Der Fall geht damit zum Oberlandesgericht (OLG) Wien. Das Urteil gilt als richtungweisend. Entsprechend positiv fielen erste Reaktionen auf den Schuldspruch aus.

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