Nebendarsteller: Gudenus will Gage für Ibiza-Video
2019 sorgt das "Ibiza-Video" weit über die Grenzen Österreichs für Aufregung. Auch Jahre nach Veröffentlichung sind die gerichtlichen Nachwehen noch nicht völlig ausgestanden. "Leider nein", heißt es für Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus. Er ist mit einer äußerst interessanten Forderung beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt.
Gudenus will Honorar
Als vermeintlicher Drahtzieher und Financier des Films gilt der Wiener Anwalt M. Gegen ihn hat Strache-Vertrauter Gudenus mehrere Verfahren angestrebt – darunter Herausgabe und Löschung des Videos sowie die Zahlung von Schadenersatz. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien sämtliche Ansprüche abgewiesen hat, hat sich Gudenus an den OGH gewandt. Gudenus ist überzeugt, dass M. seinen Bekanntsheitsgrad genutzt habe, um aus dem Ibiza-Video Profit zu schlagen. Und damit stünde ihm ein "Verwendungsanspruch", sprich ein Honorar zu.
Brisanz wegen FPÖ-Funktion
Das sieht der OGH anders, wie Die Presse zunächst berichtet hat. Ein Honorar stehe Gudenus für seinen Auftritt nicht zu. Im Kern gibt der OGH der Argumentation von M. Recht. Der Anwalt argumentierte, nicht aus Gewinnstreben gehandelt zu haben. Der Versuch, das Video zu verkaufen, hätte lediglich die Veröffentlichung sichern und Schäden durch das "typische Whistleblower-Schicksal" abwenden sollen. Die Brisanz erhalte das Video wegen Gudenus' Funktion, nicht seiner Person. Außerdem berechtige die Teilnahme an einem Gespräch nicht zur Rechnungslegung.
Zurück ans Zivilgericht
In dem äußerst komplexen Urteil wurde Gudenus aber zumindest teilweise Recht gegeben. Auch wenn er keinen Anspruch auf ein "Honorar" hat, sind einige Anliegen von Gudenus wieder offen: Dazu gehört die Forderung, ihm das Video auszuhändigen, es zu löschen und bekanntzugeben, an wen es weitergegeben wurde. Über diese Punkte muss das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erneut entscheiden.