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ORF Zukunft
Wann kommt die ORF-Streaming-Plattform?
Wann kommt die ORF-Streaming-Plattform?
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Hat der ORF überhaupt Zukunft?

30.05.2022 um 05:00, Jessica Hirthe
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Die JKU-Professorin Katharina Hofer vertritt das Land OÖ im ORF-Stiftungsrat. Im Interview spricht sie über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Digitalisierungszeitalter und wann eine eigene ORF-Streamingplattform kommt.

Die wurden nun zum zweiten Mal vom Land OÖ für eine Funktionsperiode in den ORF-Stiftungsrat entsendet. Was genau macht eine Stiftungsrätin?
Katharina Hofer: Der Stiftungsrat ist als Gremium vergleichbar mit einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er hat eine Kontrollfunktion sowie grundlegend strategische Aufgaben. Der Stiftungsrat beschäftigt sich daher mit allen Themen der zukunftsweisenden Unternehmens­ausrichtung. Dazu gehören die personellen Entscheidungen an der ­Spitze des ORF und der ORF-Landesdirek­tionen. Wir beschließen die Budgets oder beispielsweise die Programmschemata.

Wie können Sie sich dort konkret als Marketingexpertin einbringen?
Hofer: Ich bin sehr froh, dass ich meine Expertise einbringen kann, denn Kommunikation und Medien sind ein ganz wesentlicher Bestandteil des Marketings. Es stehen sehr wichtige Entscheidungen an. Die Digitalisierung, das geänderte Nutzerverhalten der jungen Zielgruppe,
die Konkurrenz aus dem Ausland – das alles stellt die Medienlandschaft vor ­große Herausforderungen.

ORF-Stiftungsrätin Katharina Hofer
ORF-Stiftungsrätin Katharina Hofer

Das Thema Regionalität ist ein wesentlicher Asset des ORF. Denn internationale Nachrichten kann man sich auch woanders holen.

Welche wichtigen Entscheidungen?
Hofer: Die Digitalisierung wird sich weiter verstärken. Die Zuseher, vor allem die jungen, möchten nicht mehr zu einem bestimmten Zeitpunkt die Nachrichten sehen. Sie wollen die ­Inhalte sehen, wann und wo sie wollen auf verschiedenen Endgeräten. Das bedeutet große Veränderungen fürs Unternehmen ORF, das sich darauf einstellen muss, um die Marke auch bei den Jungen zu posi­tionieren.

Wie kann der ORF im heutigen ­Streaming-Zeitalter mit Netflix und Co mithalten?
Hofer: Wir müssen vorweg die Voraussetzungen zur digitalen Weiterentwicklung des ORF schaffen. Dazu braucht es die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der dringend notwendigen Digitalnovelle. Denn momentan schränkt das Gesetz den ORF sehr ein. Zum Beispiel die 7-Tage-Regel: In der TV-Thek darf der ORF nur sieben Tage die Inhalte zur Verfügung stellen und er darf auch keine Videos produzieren, die ausschließlich oder vor einer TV-Ausstrahlung online angeboten werden. Auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dann im ORF die Initiativen zu setzen. Hier ist der ORF-Player zu nennen, der Arbeitstitel der Streamingplattform, wo verschiedene Bereiche verfügbar sind, beispielsweise Topos, wo es um Wissenschaft, Bildung, Kultur und ­Religion geht. Er wird dann ORF On genannt werden.

Wann soll das kommen?
Hofer: Sobald die dazu notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Parlament beschlossen sind. Intern sind die Arbeiten schon sehr weit fortgeschritten. Das Topos-Modul wurde schon von der Medienbehörde genehmigt. Damit der Player tatsächlich implementiert werden kann, benötigen wir das entsprechende Gesetz.

Wo sehen Sie die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der heutigen Zeit?
Hofer: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt in Österreich im europäischen Vergleich sehr hohe Vertrauenswerte und hohe Reichweiten. Es ist auch für eine funktionierende Demokratie wichtig, eine tagesaktuell gut recherchierte Information zur Verfügung zu stellen. Es ist ja in Zeiten der Digitalisierung nicht das Problem, an Informationen zu kommen, sondern aus der Vielfalt das herauszufiltern, was relevant und seriös ist. Hier hat der ORF eine Position, wirklich seriösen, hochqualitativen, unabhängigen Journalismus zu bieten, der einen entsprechenden Nutzen darstellt. Und: Das Thema Regionalität ist ein wesentliches Asset des ORF. Denn internationale Nachrichten kann man sich auch woanders holen. Aber regionale Nachrichten und Inhalte bietet in dieser Form einfach nur der ORF mit den Landesstudios. Das ist ein ganz wesentliches Differenzierungsmerkmal.

Sehen Sie in der Regionalität die Zukunft des klassischen Fernsehens?
Hofer: Auf jeden Fall, weil das ein Alleinstellungsmerkmal ist. Außerdem ist das etwas, was die Zuseher möchten, weil es ihnen Nutzen stiftet und sie diese Re­gionalität in dieser Qualität bei anderen Anbietern nicht finden.

GIS-Gebühr auch für Streaming stand im Raum – will sich so der ORF ein Stück vom Kuchen holen?
Hofer: Es geht einfach um Fairness, weil sich das Nutzerverhalten dahingehend ändert, dass viele die linearen Angebote nicht mehr in Anspruch nehmen, sondern nur noch streamen und dafür nichts bezahlen. Es ist einfach gerecht und kostentransparent, dass das neu geregelt wird. Man könnte die Streaming­dienste dann beispielsweise über einen Login nutzen.

Zurück zur Organisation: Jedes ­Bundesland entsendet ein Mitglied, insgesamt hat der Stiftungsrat 35 Mitglieder – wer sind die anderen?
Hofer: Es gibt zusätzlich zu den Entsendeten der Bundesländer Entsendete von der Regierung, den Parteien, vom Publikumsrat und vom Betriebsrat.
Was ist die Aufgabe des Publikumsrats?
Hofer: Er wird be-schickt aus den ver-schiedensten Bereichen der Bevölkerung und beschäftigt sich mit dem Programm. Der Publikumsrat gibt Empfehlungen ab, die dann im Stiftungsrat beschlossen werden.

Es gibt immer wieder die Kritik, dass die Aufsichtsgremien unter parteipolitischem Einfluss stünden, auch bei der Verteilung der Posten in der Geschäftsführung soll es Absprachen gegeben haben – was sagen Sie dazu?
Hofer: Ich bin unabhängig, wie es das Gesetz auch vorsieht: Stiftungsräte sind weisungsfrei. Ich bin kein Parteimitglied und bin dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Das ist meine Maxime. Natürlich bringe ich als ein vom Land OÖ einstimmig entsandtes Stiftungsratsmitglied die regionalen Interessen in die gemeinsame Entscheidungsfindung im Stiftungsrat ein. Der gemeinsame Beschluss im Gremium muss aber immer der Gesamtverantwortung und persönlichen Überzeugung entsprechen. Mit bestem Gewissen kann ich behaupten, dass dies bei allen Beschlüssen, an denen ich mitwirken durfte, der Fall war. Nach dem ORF-Gesetz hafte ich ja auch persönlich für die getroffenen Entscheidungen.

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