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Gerald Grosz im Gespräch mit Susanne Schnabl und Armin Wolf
Das Interview mit Susanne Schnabl und Armin Wolf könnte ein rechtliches Nachspiel haben.
Das Interview mit Susanne Schnabl und Armin Wolf könnte ein rechtliches Nachspiel haben.
ORF/Thomas Ramstorfer

Exklusiv: Grosz kündigt Klage gegen ORF an

07.10.2022 um 14:34, Patrick Deutsch
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Nach dem Interview mit Susanne Schnabl und Armin Wolf kündigt Gerald Grosz gegenüber weekend.at rechtliche Schritte gegenüber dem ORF an.

Das ORF-Interview von Gerald Grosz zur Bundespräsidentenwahl könnte vor Gericht landen. Grosz kündigte heute rechtliche Schritte gegen den ORF an.

Strafrecht oder Zivilrecht

Stein des Anstoßes ist die Interviewpassage, in der Grosz angibt, „nie vor einem Richter“ gestanden zu sein. Die ORF-Moderatoren Susanne Schnabl und Armin Wolf wiesen Grosz anschließend auf seine zivilrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung hin. Gegenüber weekend.at meinte der Politblogger, er sei nie wegen "übler Nachrede" verurteilt worden und habe an seinen Anwalt den Auftrag gegeben, den ORF deswegen zu verklagen. 

Wolf mit Faktencheck

Die Empörung von Grosz kann Armin Wolf auch am Tag nach dem Interview nicht verstehen. Auf Twitter liefert der ORF-Moderator einen Faktencheck. Laut Wolf wurde Grosz „2007 vom Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien rechtskräftig wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung verurteilt, weil er als BZÖ-Generalsekretär einer ORF-Journalistin völlig frei erfunden unterstellt hatte, hätte sich ,mit BZÖ-Spitzen durch Betten gefickt'“.

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