Tonaufnahme überführt Fellner: "Geiles Wesen"
Seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner hatte ihn geklagt. Fellner hatte Schilderungen Wagners über ein Abendessen mit ihm in einer Tageszeitung als „frei erfunden“ bezeichnet. Nun musste er zugeben: Die Aussagen Wagners stimmen. Somit ist Fellners Behauptung, Wagner habe gelogen, als üble Nachrede einzustufen. Überführt hatten ihn Tonaufnahmen.
Wagner sowie weitere Frauen werfen dem Medien-Mogul sexuelle Belästigung vor. Der „Österreich“-Herausgeber hat bisher jedes Fehlverhalten vehement bestritten. Nun der Knalleffekt: Im Prozess am Landgericht Wien tauchte ein Audiomitschnitt auf. Dieser belegt mehr oder weniger exakt die Erinnerungen Wagners.
"Superschönes Wesen"
Laut Katia Wagners Gedächtnisprotokoll hatte Fellner bei einem Abendessen im April 2015 gefragt, ob er ihr Kleid „kurz aufzippen“ solle. Und weiter, dass er sie liebe und hoffe, dass dies erwidert werde. Er müsse sie früher oder später wohl heiraten, sie sei „geil“ und ein "superschönes Wesen".
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— Katia Wagner (@_katiawagner) November 11, 2021
Anwalt lässt Bombe platzen
Michael Rami, Anwalt von Katja Wagner, legte nun einen Tonmitschnitt und ein Audioprotokoll vom Abendessen vor. Nachdem sich Fellner kurz mit seinen Anwälten besprach, gab er die Echtheit des Mitschnitts zu und bekannte sich schuldig. So konnte er verhindern, dass die Aufnahme vorgespielt wurde.
Von wegen frei erfunden
Vor dieser spektakulären Wendung hatte der Angeklagte nochmals wortreich beteuert, Wagner habe alles frei erfunden. Dazu sagte er später, dies sei nicht aus böser Absicht erfolgt: Er sei überzeugt gewesen, sich nach so langer Zeit nicht detailliert an das Gespräch erinnern zu können.
Er könne sich somit nur bei Wagner entschuldigen. Gleichzeitig blieb er dabei, dass das Abendessen „grob aus dem Zusammenhang gerissen“ sei und die Aussagen keine sexuelle Avancen darstellten.
Unbescholtener Bürger
Den vom Richter vorgeschlagene Vergleich lehnte Katia Wagners Anwalt ab. Er plädierte für die Verhängung einer strengen Strafe, weil Wagner von der Tageszeitung „Österreich“ „übel verleumdet“ worden sei. Außerdem handle es sich um ein archetypisches Beispiel einer Belästigung.
Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon 30.000 unbedingt. Als Milderungsgründe führte der Richter an, dass der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei und sich geständig gezeigt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Fellners Anwalt Georg Zanger hat drei Tage Zeit, eine Erklärung abzugeben.