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FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl
FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl muss einen herben Rückschlag für seinen „Plan B“ hinnehmen.
FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl muss einen herben Rückschlag für seinen „Plan B“ hinnehmen.
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Gefälschte Studie: Kickls Wundermittel entzaubert

08.11.2021 um 14:19, Patrick Deutsch
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Herbert Kickls „Plan B“ muss einen herben Rückschlag hinnehmen. Die libanesischen Autoren einer Ivermectin-Studie gaben eine Fälschung zu.

Der sogenannte „Plan B“ des FPÖ-Bundesparteiobmanns beinhaltet neben einer groß angelegten Antikörperstudie auch die Verwendung von Ivermectin, das normalerweise als Enwurmungsmittel zum Einsatz kommt. In seinen Ausführugen berief sich Kickl auf Experten, die in einer Studier die Wirksamkeit nachgewiesen hätten. Mittlerweile haben die libanesischen Forscher aber die Studie zurückgezogen und eine Fälschung zugegeben.

FDA, EMA und BASG warnen

Während Kickl den Einsatz von Ivermectin empfohlen hat, warnen sowohl die amerikanische Food and Drug Administration (FDA), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor der Verwendung.

Um Konzentrationen mit antiviraler Aktivität gegen SARS-COV-2 in der Lunge zu erzielen, wären jedoch wesentlich höhere Dosierungen notwendig, die wiederum zu verstärkten Nebenwirkungen führen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ivermectin bei einer höheren als der zugelassenen Dosierung toxisch wirkt. – Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)

Kein Wundermittel

Wissenschaftler der Klinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) haben sich die Studien zu Ivermectin angeschaut und festgestellt, dass es „keine Hinweise darauf gebe, dass Ivermectin den Zustand von Erkrankten verbessert oder die Zahl der Todesfälle reduziert – verglichen mit einer Standardbehandlung oder einem Scheinmedikament (Placebo)“. Die Forscherinnen Stephanie Weibel und Maria Popp kommen weiters zu dem Ergebnis, dass „die aktuelle Evidenz keine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung oder Prävention von Covid-19 rechtfertigt“.

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