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Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Corona-Fahrplan: Maskenpflicht verlängert, Ende in Sicht

01.02.2023 um 10:19, Stefanie Hermann
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Der Corona-Fahrplan steht fest: Das Aus für Masken- und Meldepflicht hat heute ein Datum bekommen. Überwacht werden soll die Pandemie aber weiterhin.

Jetzt ist es fix: Bis Ende Juni sollen sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Bereits Ende April ist das Aus der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen geplant. Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten lasse diesen Schritt zu, so Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. In Österreich haben mittlerweile 75 Prozent der Menschen mindestens eine Impfung erhalten, viele haben zudem bereits mindestens eine Infektion durchgemacht.

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Corona wird bleiben

"Das Corona-Virus wird bleiben und wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben", sagt  Rauch. Man käme jetzt aus dem Krisenmodus und starte in den Normalbetrieb. Dazu wird die bestehende "COVID-19-Basismaßnahmenverordnung" noch bis 30. April verlängert, das Epidemiegesetz überarbeitet.

Der Fahrplan auf einen Blick

  • 30. April: Ende der Maskenpflicht und Risikogruppenfreistellung 
  • 30. Juni: Ende der Sonderbestimmungen, Meldepflicht und Übergang in den Regelbetrieb
  • Abwassermonitoring bleibt bestehen
  • Impfungen bleiben gratis, Finanzierung wird geteilt
  • Tests nicht mehr für alle kostenlos

Was das im Detail bedeutet

Im Klartext heißt das: Ab 1. Mai gibt es auch in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen keine Maskenpflicht mehr. Auch die Risikogruppenfreistellung endet zu diesem Zeitpunkt. Vulnerable Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt, können dann nicht mehr pandemiebedingt vom Dienst freigestellt werden. Ab Ende Juni enden sämtliche Verordnungen und Änderungen im Epidemiegesetz. Corona ist dann keine meldepflichtige Krankheit mehr, Verkehrsbeschränkungen sind aufgehoben.

Impfungen und Tests

Medikamente werden in Österreich von der Sozialversicherung bezahlt. Bei Impfungen wird in der Regel eine Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen vereinbart. Wie die Finanzierung von Impfungen, Tests und Abgabe von COVID-19-Medikamenten ins Gesundheitssystem überführt wird, steht aktuell auf dem Verhandlungsplan. Ziel ist, dass Impfung und Medikamente kostenlos bleiben. Für Menschen mit Symptomen soll auch das gratis Testen weiterhin möglich sein.

Abwassermonitoring

Das Infektionsgeschehen wird auch nach dem 30. Juni weiter überwacht. Dafür kommt ein Mix aus der Auswertung des Abwassers aus Kläranlagen und der Analyse von PCR-Proben zum Einsatz. Das Abwassermonitoring deckt mehr als die Hälfte der Bevölkerung ab.

Neues Epidemiegesetz und Handbuch für Pandemien

Parallel wird das Epidemiegesetz überarbeitet und ein Pandemieplan erstellt. Das aktuelle Epidemiegesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1913 und bereitete in der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten. Bis Ende 2023 sollen alle betroffenen Interessensgruppen eingebunden werden. Das neue Epidemiegesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Begutachtung geschickt werden.

 

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