Impfpflicht für alle: Der Countdown. Und eine Hürde
Der Gesetzentwurf zur Impfpflicht erfordert laut Regierung eine "ordentliche Begutachtung". Vier Wochen wird diese in Anspruch nehmen. Damit das Gesetz zum 1. Februar 2022 in Kraft treten kann, soll in der Woche ab 6. Dezember der Entwurf vorliegen – schließlich stehen ja auch noch einige Feiertage im Kalender.
Kann die Impfpflicht noch kippen?
Nach der Begutachtung des Gesetzentwurfs sind die Beschlüsse von Nationalrat und Bundesrat notwendig. Erst dann ist das Gesetz bindend. Was passiert, wenn der Nationalrat zustimmt - aber der Bundesrat nicht einverstanden ist? Hier hat Türkis-Grün nur eine Mehrheit von 31 zu 30. Stimmen. Der Bundesrat kann zwar widersprechen, in den meisten Fällen einen Gesetzesbeschluss aber nicht verhindern, sondern nur aufschieben. Der Nationalrat kann dann mit einem "Beharrungsbeschluss" dafür sorgen, dass das Gesetz trotzdem in Kraft tritt. Es kommt dadurch zu einer Verzögerung von acht Wochen.
Dreamteam für die Impfpflicht
Wer ist für den Gesetzentwurf verantwortlich? Zwei Regierungsmitglieder arbeiten hier Hand in Hand: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Der Gesundheitsminister:
Das ist eine weitreichende Maßnahme. Daher ist es enorm wichtig, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen und möglichst viele unterschiedliche Stakeholder einzubinden.
Edtstadler und Mückstein laden deshalb zu einem Runden Tisch. An diesem nehmen Expertinnen aus verschiedenen Bereichen, von Wissenschaft und Gesundheit bis zum Verfassungsdienst und der Bioethikkommission, ebenso Platz wie Mitglieder der Opposition. Genauer: Mitglieder der SPÖ und von den Neos. FPÖ-Politiker sind nicht mit von der Partie. Weitere Gespräche mit Fachleuten sollen folgen und die Erkenntnisse daraus als Grundlage für den Gesetzesentwurf dienen. Karoline Edtstadler:
Die Einführung der Allgemeinen Impfpflicht greift in Grundrechte ein, ist aber bei der dramatischen Lage ein notwendiger und gerechtfertigter Schritt.
Bei der Bekanntgabe einer verpflichtenden Impfung Mitte November verwies Bundeskanzler Schallenberg auf die Impfpflicht für Gesundheitsberufe. Diese soll schon Ende Dezember in Kraft treten, an ihr werde man sich orientieren. Ausnahmen werde es für jene Personen geben, die sich nicht impfen lassen können. Auch die Fragen nach einer Zwangsimpfung - wird kategorisch ausgeschlossen - und nach den Strafen bei Nichtimpfung werden im Bundesgesetz über Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 beantwortet.
In Deutschland beobachtet man die Entwicklungen in Österreich genau – nicht wenige rechnen damit, dass Berlin dem Wiener Beispiel folgen wird
#Corona-#Impfpflicht in #Österreich: Der Tabubruch - DER SPIEGEL
— Björn Pasold 🔴🟡🟢 (@B_Pasold) November 27, 2021
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