Finanzminister Blümel warnt vor geschmuggelten Ivermectin
Bei Schwerpunktkontrollen des Zolls sind seit Jahresbeginn bei 428 Aufgriffen insgesamt 24.169 Stück Tabletten des Arzneimittels „Ivermectin“ aufgegriffen. Seit September ist die Zahl der Aufgriffe förmich explodiert. Das Medikament wird unter unterschiedlichen Bezeichnungen hauptsächlich aus Singapur, Indien und Hongkong versendet.
Anstatt sich gegen eine Corona-Erkrankung zu schützen, gefährden diese Menschen ihre Gesundheit. – Finanzminister Gernot Blümel
Wirkungslos oder verunreinigt
„In den vergangenen Monaten haben wir eine regelrechte Kampagne zur Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin als angebliches Covid-Heilmittel erlebt. Das hat zu einer wahren Flut an Sicherstellungen des Mittels durch den Zoll geführt. Anstatt sich gegen eine Corona-Erkrankung zu schützen, gefährden diese Menschen ihre Gesundheit. Bei den geschmuggelten Medikamenten, die meist aus Asien stammen, handelt es sich oft um wirkungslose, verunreinigte oder gefälscht Präparate. Experten warnen daher zu Recht vor der missbräuchlichen Einnahme. Der Zoll wird seiner Aufgabe daher weiterhin mit Nachdruck nachkommen und hier besonders wachsam kontrollieren“, warnt Finanzminister Gernot Blümel.
Bis zu 7.260 Euro Strafe
Wegen des Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz erstattet der Zoll Anzeige an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, die Strafen festlegen und die Medikamente vernichten oder auf Kosten des Bestellers retournieren. Der Strafrahmen bei der illegalen Einfuhr von Medikamenten liegt bei einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 7.260 Euro.
Folgen nicht abschätzbar
Geschmuggelte Medikamente sind oftmals wirkungslos oder verunreinigt – in vielen Fällen handelt es sich um Fälschungen. Eine Einnahme solcher Präparate kann weitreichende gesundheitliche Folgen haben.
Ivermectin ist im Rahmen der zugelassenen Dosierungen im Allgemeinen gut verträglich. Um Konzentrationen mit antiviraler Aktivität gegen SARS-COV-2 in der Lunge zu erzielen, wären jedoch wesentlich höhere Dosierungen notwendig, die wiederum zu verstärkten Nebenwirkungen führen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ivermectin bei einer höheren als der zugelassenen Dosierung toxisch wirkt. – Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)
Keine Zulassung für COVID-19
Ivermectin ist in Österreich beim Menschen für die Behandlung von Krätzmilbe sowie von parasitären Wurmbefällen oder Kupferakne zugelassen. Für eine Behandlung von COVID-19 gibt es in der EU keine Zulassung. Verschiedene, durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) geprüfte Studien und Analysen bestätigen, dass Ivermectin eine Behandlung von COVID-19 außerhalb klinischer Studien nicht unterstützt.