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First Date, Sex, Heiratsantrag – in den Autos von Frau und Herrn Österreicher geht's heiß her.
First Date, Sex, Heiratsantrag – in den Autos von Frau und Herrn Österreicher geht's heiß her.
iStock.com/standret

Schminken, Sex, Mails checken: Was ist im Auto erlaubt?

03.09.2021 um 09:00, Conny Engl
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Jeder zweite Österreicher hatte schon einmal Sex im Auto, so das Ergebnis einer Umfrage von AutoScout24.at. Doch was, wenn man erwischt wird? Und darf man eigentlich bei einer roten Ampel am Handy herumtipseln? Wir haben bei Rechtsanwalt und ÖAMTC nachgefragt.

Ob Wimperntusche auftragen, Singen oder "Caroffice" – der fahrbare Untersatz wird hierzulande für vieles zweckentfremdet. So das Ergebnis einer Umfrage von AutoScout24.at unter 500 Österreichern.

Heißer Ofen

Besonders pikant: jeder zweite Österreicher hatte bereits einmal Sex im Auto. Da bekommt "heißer Ofen" doch gleich eine ganz neue Bedeutung. Ein Fünftel verbrachte sein erstes Date im Pkw. Und selten, aber doch, dient ein Fahrzeug auch als Kulisse für einen Heiratsantrag. Für Motorverliebte bestimmt sehr romantisch.

Die wenigsten parken beim Schäferstündchen wohl in der eigenen Garage, da kann man schließlich gleich im Bett auch bleiben. Herr und Frau Österreicher fahren also wohin, um die Zweisamkeit zu genießen. Doch was droht einem Pärchen, wenn es erwischt wird?

Gernot Sattlegger, Rechtsanwalt bei der in Linz und Wien tätigen Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner, erklärt: "Grundsätzlich ist Sex an öffentlichen Orten, sprich Erregung öffentlichen Ärgernisses, auch gerichtlich strafbar. Wobei es sich sehr wahrscheinlich auf eine Geldstrafe reduzieren würde. Voraussetzung für eine Strafe ist der Vorsatz. Das heißt, jemand rechnet damit oder legt es darauf an, bei der sexuellen Handlung erwischt zu werden." Am hellichten Tag am Supermarkt-Parkplatz sollten Verliebte also nicht unbedingt alle Hemmungen verlieren. "Sucht man sich ein ruhiges Platzerl im Wald oder einen Feldweg und hängt vielleicht auch noch als Sichtschutz Handtücher vor die Fenster, ist das meiner Meinung nach nicht strafbar, wenn man doch zufällig erwischt wird", meint der Rechtsanwalt. 

Gernot Sattlegger, Rechtsanwalt und Partner bei der in Linz und Wien tätigen Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner.

Nägel lackieren und Nachrichten schreiben

Mehr als die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer gab an, das Auto bereits einmal zum Arbeiten genutzt zu haben. Rund ein Drittel hat sich auf vier Rädern schon einmal auf ein berufliches Meeting oder ein Bewerbungsgespräch vorbereitet. Auch Körperpflege "to drive" ist offenbar Gang und Gebe: 44 Prozent der befragten Frauen haben sich im Pkw bereits einmal geschminkt oder ihre Nägel lackiert.

Wer in Österreich mit Handy am Steuer erwischt wird, ist jedenfalls gleich mal 50 Euro los. Doch wie sieht es aus, wenn man vor einer roten Ampel steht? Darf man sich dann schnell Wimperntusche auftragen oder der Freundin auf WhatsApp zurückschreiben? Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin beim ÖAMTC, stellt klar: "Bei einer roten Ampel ist alles erlaubt – ich darf aufs Handy schauen, Nachrichten schreiben, mich schminken ... Aber nur weil etwas erlaubt ist, ist es noch lange nicht ratsam!" Mit Freisprechanlage dürfen Lenker auch während der Autofahrt telefonieren. Abgelenkt ist man trotzdem, betont Seidenberger: "Es ist nicht das Handy beziehungsweise das fehlende Equipment, das ablenkt, sondern das Gespräch. Wenn im Straßenverkehr etwas Unvorhergesehenes passiert, fehlen uns die Ressourcen, um zu reagieren."

Prädikat: Nicht empfehlenswert

Die Umfrage ergab auch, dass knapp 40 Prozent der Männer schon einmal einen Rausch im Auto ausgeschlafen haben. Das ist erlaubt – "solange man das Auto nicht in Betrieb nimmt", so Seidenberger und ergänzt: "Es kommt natürlich darauf an, welchen Platz man sich dafür aussucht. Vor einer Schule oder einem Hotel Sacher könnte auch der Punkt Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tragen kommen."

Äußerst bedenklich und vor allem streng verboten: Ein Drittel der Teilnehmer gab an, schon mal im Kofferraum mitgefahren zu sein. "Hier drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro", sagt die Verkehrspsychologin und betont: "Das ist nicht nur streng verboten, sondern wirklich blödsinnig in Sachen Sicherheit – man kommt nicht raus und man kann sich verletzen."

Verletzungsgefahr sieht Seidenberger auch bei einigen Lenkern, die ihr Auto als "rollende Lagerstätte" verwenden: "Manche haben Tennisschläger, Sporttasche oder alles, was man für einen spontanen Grillbesuch so braucht, immer mit im Auto. Bei einer Vollbremsung fliegt einem das alles um die Ohren!"

Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin beim ÖAMTC.

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