Attenzione! Mautnachforderungen aus Italien nicht ohne!
Italien ist auch heuer wieder eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub. Die schönen Erinnerungen an vergangene Urlaube verfliegen aber rasch, wenn Jahre später eine Aufforderung zur Mautnachzahlung im Postkasten landet. "Die ÖAMTC-Rechtsberatung erhält zurzeit viele Anfragen der Club-Mitglieder zu Forderungsschreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachforderungen, die aber bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2015, zurückreichen. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Wie kommt es dazu?
Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.
Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. "Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrer:innen passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (z. B. für Telepass-Inhaber:innen) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden. Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich", so die ÖAMTC-Juristin. „Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen“, so Pronebner.
Quittungen unbedingt aufbewahren!
Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen aufbewahrt werden. Weiß man nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht weiter oder ist damit überfordert, können sich Club-Mitglieder kostenlos an die Rechtsberatung wenden. https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/
Auf den Italienurlaub kann man sich mit dem Mobilitätsclub gut vorbereiten, sodass man möglichst vor unliebsamen Überraschungen gefeit ist. Über anfallende Mautkosten wie auch italienische Fahrverbotszonen gibt der ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner Auskunft. Aktuell gültige covidbedingte Einreisebestimmungen sind unter www.oeamtc.at/urlaubsservice zu finden. Und noch mehr Reisetipps finden sich unter www.oeamtc.at/reise.