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Oliver Hasselluhn / iStock / Getty Images Plus

Makler Profis einer Branche

27.09.2024 um 00:00, Andreas Hamedinger
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Einblicke. Immobilienmakler wissen, welche Wohnungen und Häuser am Markt sind. Doch welche Aufgaben und Pflichten hat ein Makler ­überhaupt? Ein Überblick.

Zu Hause ist es doch am schönsten. Doch wie kommt man eigentlich zu seiner Miet- oder Eigentumswohnung, seinem Häuschen im Grünen? Man kann sich in Zeitungen oder im Internet auf Spurensuche nach seiner Traum-Immobilie machen, im Bekanntenkreis nach vorhandenen Objekten fragen oder einen Immobilienmakler beauftragen. Viele fragen sich aber, ist es wirklich empfehlenswert, Geld für einen Makler zu investieren? 

Weitgehende Informationspflicht. Um die Frage beantworten zu können, sollte man sich zuerst von vorhandenen Klischees trennen. Die Arbeit eines Maklers besteht nicht nur darin, Kunden durch eine Wohnung zu führen und dafür eine Provision zu kassieren. Als Fachmann auf seinem Gebiet trifft ihn etwa eine ausreichende Informationspflicht zur veräußernden Immobilie. So müssen potenziellen Mietern oder Käufern alle wichtigen Daten und Informationen über eine Wohnung / ein Haus zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen etwa Quadratmeterzahl, Ausstattung und vorhandene Mängel der ins Auge gefassten Immobilie. Laut Österreichischem Verband der Immobilienwirtschaft muss ein Makler auch über erkennbare Vor- und Nachteile informieren. Beispiel: Liegt das Haus in einer Einflugschneise eines Flughafens oder die Wohnung oberhalb eines Nachtlokals, muss das mitgeteilt werden. Ein möglicher Käufer oder Mieter ist zudem über bestehende Wegerechte, etwaige Hypotheken oder andere Belastungen, die das in Frage kommende Objekt betreffen, zu informieren.

Schriftliche Übersicht. Neben den Informationen zur Immobilie müssen Makler auch ihre eigene Arbeit für den Verbraucher transparent gestalten. Vor Abschluss eines Maklervertrags müssen diese etwa eine schriftliche Übersicht mit folgenden Inhalten erhalten: eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten und Neben-kosten, beispielsweise Grundsteuer, einen Hinweis auf die Vermittlungsprovision und ihre Höhe, eine Aufklärung über ein Naheverhältnis zum Auftraggeber – beispielsweise für den Fall, dass der Makler mit diesem verwandt ist. Doch nicht nur den Makler treffen entsprechende Pflichten: So hat etwa der Auftraggeber alles zu unterlassen, was die Vermarktung des Objekts erschweren könnte. 

Verschwiegenheitspflicht. Makler und ihre Mitarbeiter müssen ihre -Kunden laut www.immowelt.at nicht nur informieren, sondern sind andererseits auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das betrifft alle Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt geworden sind. Davon ausgenommen sind aber zum Beispiel Informationen, die mit Aufklärungspflichten zu tun haben, also beispielsweise betreffend Zustand einer Immobilie oder ob ein etwaiger Sanierungsbedarf besteht. 

Schlechter Ruf. Doch warum haben Makler trotzdem so einen schlechten Ruf? Bei einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2018 zur Vertrauens-würdigkeit von verschiedenen Berufsgruppen kam man etwa zu folgendem Ergebnis: Auf Platz eins finden sich  unsere Feuerwehrleute mit 93 Prozent, auf dem letzten Platz rangieren – wer hätte das gedacht? – die Immobilienmakler mit bescheidenen 14  Prozent Zustimmung. 

Bestellerprinzip gilt. Der Kultur-anthropologe David Graeber ging gar so weit, den Beruf des Immobilienmaklers – neben jenem des Unternehmensberaters und des Investmentbankers – als „Bullshit-Job“ zu bezeichnen, also als gesellschaftlich wertlose Arbeit. -Keine Frage, Makler haben ein Imageproblem. Dies vermutlich auch -deswegen, weil man unter Umständen das Gefühl haben kann, viel Geld für wenig Leistung zu bezahlen. Wer früher schon einmal eine Wohnung gemietet hat und dabei für einmaliges Be-sichtigen samt Vertragunterschreiben Hunderte, vielleicht sogar Tausende Euro an jemanden bezahlen musste, den er gar nicht selbst beauftragt hatte, weiß, wovon die Rede ist. Allerdings wurde die vom Mieter zu zahlende Provision bei Übernahme einer Wohnung, die durch einen Makler vermittelt wurde, mit Hinweis auf das Bestellerprinzip abgeschafft: Derjenige, der jetzt einen Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen. Und das ist meistens der Eigentümer der Immobilie. Manch ein Immobilieneigen-tümer erliegt jedoch der Versuchung, es mit dem Verkauf zuerst einmal auf eigene Faust zu versuchen. Das geht in vielen Fällen aber daneben. 

Fehlstart vermeiden. Ein Fehler, der häufig dabei gemacht wird, ist, dass die eigene Wohnung oder das Haus zu teuer bewertet werden. Das Objekt wird mit einem überhöhten Preis inseriert – und keiner kauft es. Und so dümpelt es über längere Zeit auf diversen Internetplattformen dahin, was sich negativ auf die Verkaufs-chancen auswirkt. Wird letzten Endes doch ein Profi engagiert, muss dieser den vermeidbaren Fehlstart erst einmal wieder ausbügeln. Also: Lieber gleich von Anfang an alles richtig machen, denn der Makler Ihres Vertrauens weiß, worauf es bei der Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung ankommt, auf welche Dinge im Einzelfall zu achten ist und welche gesetzlichen Bestimmungen hierbei zu beachten sind. 

Integrität ist wichtig. Auch Bau-träger, ganz gleich, ob gemeinnützig oder privat, setzen hier gerne auf Immobilienmakler ihres Vertrauens, die sich um die Vermittlung der -einzelnen Objekte kümmern. Dazu Christian Haidinger, Geschäftsführer bei GSA Wohnbau: „Das Geschäftsfeld ‚Immobilienvertrieb‘ ist in den vergangenen Jahren mit Sicherheit anspruchsvoller und professioneller geworden. Die Verantwortung liegt in der Bespielung der unterschiedlichen Vertriebskanäle – von persönlicher Direkt-ansprache von Interessenten über Planung der Medienpräsenzen bis hin zur Schaltung von Inseraten auf den verschiedenen Internetplattformen – und was ganz wichtig ist: in der vollständigen und transparenten Aufklärung des Kaufinteressenten. Die Professionalität und die persön-liche Integrität des Maklerunternehmens sind von ganz besonderer Bedeutung, weil es für beide -Seiten – Verkäufer und Käufer – um sehr viel Geld geht.“ 

Was verdient ein Makler? Natürlich muss ein Immobilienmakler auch etwas verdienen. Sein Einkommen  richtet sich in erster Linie nach dem Wert des Grundstücks, der Wohnung bzw. des Hauses, die durch seine Vermittlung die Eigentümer wechseln.  Kommt es folglich aufgrund der vermittelnden Tätigkeit und eines bestehenden Maklervertrags zu einem Kaufabschluss, so steht dem Immobilienmakler, wie im Vertrag vereinbart, für die Vermittlung eine Provision zu. Die geltende Rechtsvorschrift für Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler regelt im § 15 Abs. 2 die gesetzlichen Grenzen. Das bedeutet, bis 36.336,42 Euro steht dem Makler eine Vermittlungsgebühr von vier Prozent netto zu. Ab 36.336,42 bis 48.448,51 Euro bekommt er einen Pauschalbetrag von 1.453,46 Euro netto, ab 48.448,51 Euro ist es ein Prozentsatz von drei Prozent, der zu bezahlen ist. 

Wichtige Standesregeln. Makler müssen sich bei ihren Tätigkeiten nicht nur an Gesetze – etwa das Maklergesetz – halten. Für die Berufsgruppe gelten auch Standesregeln, die von der Wirtschaftskammer erstellt wurden. Zu diesen gehören etwa, dass ein Makler potenzielle Kunden nicht unaufgefordert aufsuchen darf. Weiters müssen anvertraute Gelder getrennt vom Vermögen des Maklers angelegt werden. Verstoßen Immobilienmakler gegen Gesetze oder Standesregeln, kann dies zum Verlust des Provisionsanspruchs, zu Schadens-ersatzforderungen und eventuell zu einer strafgericht-lichen Verurteilung kommen. 

Makler Fakten

Befugnisse 
Immobilienmakler sind berechtigt, ihre Auftrag-geber vor Behörden oder Gerichten zu vertreten.  

Verschwiegenheit
Makler sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das betrifft alle Tatsachen, die nicht von der Aufklärungspflichten betroffen sind . 

Informationspflicht 
Makler müssen potenziellen Mietern oder Käufern alle wichtigen Daten und Informationen über eine Wohung oder ein Haus zur -Verfügung stellen. 

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