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Frau schaut durch Brille auf einen Zettel | Credit: iStock.com/Ljupco
Preisschock: Wer im Altbau wohnt, muss ab 1. April mehr zahlen.
Preisschock: Wer im Altbau wohnt, muss ab 1. April mehr zahlen.
iStock.com/Ljupco

Richtwert-Mieten: So steigen die Preise im Altbau

31.03.2022 um 16:04, Rudolf Grüner
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Wohnen: Die Teuerung im Bundesländervergleich.

Kein April-Scherz: Mit Freitag, 1. April 2022,  steigen nach zwei Jahren wieder die Richtwert-Mieten. Betroffen sind rund eine Million Österreicher. Das Extra-Plus beim Wohnen wird von heftiger Kritik seitens der parlamentarischen Opposition begleitet.

Während der Umzug in einen Neubau durch die Einführung des Bestellerprinzips und dem damit einhergehenden Wegfall der Maklergebühren künftig billiger wird, ist bei Mietern im Altbau  einmal mehr Feuer am

Teuerung im Schnitt bei sechs Prozent

Im Schnitt sind ab morgen, Stichtag 1. April, sechs Prozent mehr fällig. Für SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried ist es „unglaublich“, dass die türkis-grüne Bundesregierung gegen diesen Miet-Hammer „in einer Zeit, in der alles teurer wird“, nichts unternimmt. „Jeder Mensch muss wohnen, die Politik hat hier lenkend einzugreifen“, sagt SP-Wohnungssprecherin Ruth Becher, die kritisiert, dass durch die Mieterhöhung die Inflation zusätzlich angeheizt wird.

Wo man (noch) mehr bezahlt

Von der Anpassung der Preise an die Inflationen sind aber nicht alle gleich betroffen – der Grad der Teuerung hängt mit der geographischen Lage ganz direkt zusammen; ist je nach Bundesland mal höher oder tiefer.

Wer auf 80 Quadratmetern wohnt, muss nach neuem Richtwert in Wien pro Jahr rund 360 Euro mehr an den Eigentümer überweisen. In Vorarlberg sind für eine gleich großes Daheim im Schnitt 550 Euro mehr fällig.

Die neuen Richtwerte für alle Bundesländer

Richtwerte im Bundesländervergleich
(in Euro, je Quadratmeter und Monat)

Bundesland                vor dem 1. April         nach dem 1. April

Burgenland                      5,30                            5,61

Kärnten                            6,80                            7,20

Niederösterreich             5,96                            6,31

Oberösterreich                 6,29                            6,66

Salzburg                           8,03                            8,50

Steiermark                       8,02                            8,49

Tirol                                  7,09                             7,50

Vorarlberg                        8,92                            9,44

Wien                                 5,81                            6,15

 

Diese Altbauten sind betroffen

Zur Kassa gebeten wird, wer den Mietvertrag nach dem 1. März 1994 abgeschlossen hat. Die Wohnung muss dabei zusätzlich voll dem Mietrechtsgesetz unterliegen und das Gebäude vor dem 1. Juli 1953 errichtet worden sein.

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