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FindMyHome.at-Geschäftsführer Bernd Gabel-Hlawa | Credit: Michael Stelzhammer
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Michael Stelzhammer

Keine Maklerprovision: Wird Mieten billiger?

20.12.2022 um 09:35, Rudolf Grüner
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Ist das Bestellerprinzip besser? Was Wohnungssuchenden jetzt droht!

Nach dem Vorbild unserer deutschen Nachbarn soll mit Verspätung von einem halben Jahr nun mit 1. Juli 2023 die Maklerprovision für Mieter wegfallen. Experte Bernd Gabel-Hlawa fürchtet, dass durch das Bestellerprinzip ein unübersichtlichen Miet-Basar entstehen könnte. Muss man als Mieter künftig Beziehungen spielen lassen? Wir haben genauer nachgefragt.

Was ändert sich ganz konkret für Mieterinnen und Mieter?
Bernd Gabel-Hlawa: Mit dem neuen Bestellerprinzip bezahlt der Besteller, also der Vermieter, die Provision des Maklers. Oder umgekehrt ausgedrückt: Suchende, die eigenständig ein Mietobjekt gefunden haben, zahlen dem Makler keine Provision mehr. Wird der Makler vom Suchenden beauftragt eine Immobile zu finden, ist vom Mieter, im Erfolgsfall, die Provision zu entrichten. Zu einer praxisfernen Pattsituation kommt es, wenn sich der Suchauftrag mit dem Vermittlungsauftrag bei ein und demselben Maklerunternehmen überschneiden.

Was wird wirklich besser, sprich billiger?
Gabel-Hlawa: Im Idealfall sparen sich die Mieter, wenn sie nicht Besteller sind, also keinen Auftrag an den Makler erteilen, die Maklerprovision. Diese wurde im Jahr 2010 auf ein Maximum von zwei Bruttomonatsmieten reduziert. Der Vermieter hingegen hat dem Makler für die Bestellung seiner Dienstleistung bis zu drei Bruttomonatsmieten zu entrichten. In der Praxis wird der Vermieter diese Provision nicht schlucken, sondern auf die Mietkosten umlegen. Die Folge: Erneut steigende Mieten.

In der Praxis wird der Vermieter diese Provision nicht schlucken, sondern auf die Mietkosten umlegen. Die Folge: Erneut steigende Mieten.

Was könnte sich vielleicht als Boomerang erweisen?
Gabel-Hlawa: Benachbarte Länder in denen das Bestellerprinzip erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde, zeigen, dass die neue Regelung den Angebotsmarkt intransparenter gemacht und der Komfort bei der Suche abgenommen hat. Ein erheblicher Teil der Angebote, vor allem im niedrigeren Preissemgent, verlagerte sich von Plattformen auf private Kanäle. In vielen Fällen kümmert sich nun der Bestandsmieter um die Neuvermietung und der Bestbieter erhält den Zuschlag. „Wer kennt wen“ wird wieder modern und dass in einer Zeit, wo die Fahnen für Transparenz und Gleichstellung mehr denn je hochgehalten werden. Betrugsfälle mit attraktiven Mietangeboten über gefakte Social Media Profile nehmen zu.

In vielen Fällen kümmert sich nun der Bestandsmieter um die Neuvermietung und der Bestbieter erhält den Zuschlag. „Wer kennt wen“ wird wieder modern.

Wird die Preisgestaltung für „Otto-Normalbewohner“ durchschaubarer?
Gabel-Hlawa: Nein im Gegenteil. Der Makler sorgt nämlich im Regelfall auf Basis von Daten, Fakten und Erfahrung für eine marktübliche Preiseinschätzung. Mietobjekte im niedrigen und mittleren Preissegment werden mit der neuen Regelung für viele Maklerunternehmen wirtschaftlich uninteressant. Es wird daher mehr Angebote mit Preiswunsch der Immobilienbesitzer statt marktkonformen Preisen geben. Dies wird wiederum zur Unsicherheit beim Mieter führen. Die Verhältnisse werden wie auf einem Bazar sein: Man weiß nicht, was Hand und Fuß hat.

Es wird mehr Angebote mit Preiswunsch der Immobilienbesitzer statt marktkonformen Preisen geben.

Wie wird sich die neue Lösung noch auf die Beziehung zwischen Mieter und Makler auswirken?
Gabel-Hlawa: Da ich immer positiv denke, hoffe ich, dass Immobilienbesitzer und Suchende nun mehr die vielseitigen Leistungen eines qualitativen Maklers schätzen lernen und als Besteller gebührend bereit sind zu bezahlen. Wir als Österreichs Qualitätsplattform werden uns weiterhin und mehr denn je für Transparenz und ein umfassendes Immobilienangebot mit geprüften Anbietern bemühen.

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