Einbruchschutz – sicher zu Hause
Die aktuelle Kriminalstatistik bescheinigt ein Rekordtief an Wohnraumeinbrüchen: Österreichweit gingen 2019 die angezeigten Fälle um rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 8.835 Fälle zurück – das ist ein absoluter Tiefstwert der vergangenen Jahre (zum Vergleich: 2010 waren es 15.643 Anzeigen).*
Dämmerungseinbrüche.
Erfahrungsgemäß lockt aber besonders die Herbst- und Winterzeit, in der es früh dunkel wird, zu Dämmerungseinbrüchen. Die österreichische Polizei ruft daher die Bevölkerung seit 2014 verstärkt auf, sich mit gezielten Präventionsmaßnahmen noch besser zu schützen. Das Resultat: Im jüngsten Beobachtungszeitraum November 2019 bis Februar 2020 wurden 7,6 Prozent weniger Einbrüche gemeldet als im Vergleichszeitraum 2018/2019, das entspricht einem Rückgang von 91 Fällen. Und das Beste: Bei einem Drittel der Einbrüche scheiterten die Täter bereits an den Sicherheitsmaßnahmen der Bewohner und mussten so unverrichteter Dinge wieder abziehen.**
Wichtigste Hürde.
Grundsätzlich gilt in puncto Sicherheitsvorrichtungen folgende Reihenfolge: Mechanischer Schutz ist die Prävention, wodurch Einbrecher abgehalten werden sollen. Versagt dieser bzw. wird er überwunden, erfolgt die Alarmierung über die Alarmanlage – meist ist dann aber schon ein (materieller) Schaden entstanden, der Täter wird aber in der Regel in die Flucht geschlagen. Der nächste Schritt ist schließlich die Verfolgung bzw. Identifizierung, wofür die Videoüberwachung sinnvoll ist.
Mechanischer Schutz.
Experten empfehlen daher in erster Linie einbruchhemmende Eingangstüren, die die Widerstandsklasse WK3 (RC3) aufweisen sollten sowie Fenster- und Balkontüren mindestens der Widerstandsklasse WK2 (RC2). Zum Verständnis: Die Widerstandsklasse beschreibt die Standhaftigkeit des Produkts in Minuten bei einem Angriff – bei einer Eingangstür mit WK3 muss der Einbrecher bereits fünf Minuten mit Spezialwerkzeug werkeln, um sie zu öffnen. Weiters verhindern Pilzkopfverriegelungen ein Aufhebeln der Türen, und bei Kellerfenstern sind zusätzliche Gitterstäbe sinnvoll, sofern diese nicht auch hohe Widerstandsklassen aufweisen. Tipp: Bewegungsmelder, die z. B. mit Lichtaktivierung im Außen- und Innenbereich sowie akustischen Signalen gekoppelt sind, schlagen Einbrecher oft noch vor dem ersten Handanlegen an Tür oder Fenster in die Flucht.
Fingerprints.
Hightech bereits beim Schließmechanismus der Tür ist mit Fingerprint-Türöffnern gegeben. Alle Bewohner haben im System ihre einzigartigen Fingerabdrücke hinterlegt, allen anderen wird der Zugang verwehrt. Für noch mehr Sicherheit werden die Fingerbilder nicht wie im Reisepass, sondern nur bestimmte Merkmale der Fingerlinien gespeichert, die noch dazu verschlüsselt hinterlegt werden – das Öffnen mit künstlichen Fingerprints ist so z. B. nicht möglich. Erkennt das System den richtigen Fingerabdruck, wir das motorisch betriebene Schloss aktiviert.
Smart gesichert.
Die nächste Stufe nach der mechanischen Sicherung ist die Alarmanlage – laut Statistik brechen ca. 70 Prozent der Täter nicht in alarmgesicherte Häuser ein. Alarmanlagen sind heute vielfach mit Smart-Home-Systemen gekoppelt – so kann man sie zum einen einfach per Tablet oder Smartphone auch von unterwegs und weltweit steuern, zum anderen sind spezielle bzw. abschreckende Szenarien möglich: Bei Alarm geht z. B. das Licht an und die Jalousien fahren herunter. Oder smarte Bewegungsmelder registrieren unwillkommenes Öffnen und senden die Aktion an die zugehörige Handy-App. Der Nutzer kann vorab festlegen, was in so einem Fall passieren soll: Soll der Nachbar per Push-Nachricht informiert werden oder gleich der Wachdienst? Die Steigerung sind schließlich Kameras, die mit einer App verbunden sind, wodurch der Bewohner im Einbruchsfall live dabei sein kann – gekoppelt mit Lautsprechern kann er sich auch aus der Ferne direkt an den Einbrecher richten, etwa so: „Sie werden gerade gefilmt, die Polizei ist alarmiert!“
* Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 (8. Mai 2020)
** Quelle: Zwischenbericht Kriminalitätsbekämpfung Bundeskriminalamt (5. Februar 2020)