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Die schmerzhaftesten Folgen einer Scheidung

08.02.2021 um 08:31, Elisabeth Stolzer
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Wenn eine Liebe zerbricht, ist das für alle Beteiligten meist schon schmerzhaft genug. Richtig kompliziert kann es aber werden, wenn man verheiratet ist.

„Bis dass der Tod uns scheidet“ – dieser Satz gilt längst nicht mehr für alle Ehen. 46.034 Paare haben sich im vergangenen Jahr das Ja-Wort gegeben. Statistisch gesehen werden sich rund 40 Prozent davon auch wieder scheiden lassen. Grund genug also, sich einmal genauer anzusehen, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen eine Scheidung mit sich bringt.

Wann kann ich mich überhaupt scheiden lassen?

In Österreich wird zwischen zwei Formen der Scheidung unterschieden. Bei der „einvernehmlichen Scheidung“ sind sich die Ehepartner über die wesentlichen Punkte der Trennung einig. Der Antrag muss von beiden Partnern gemeinsam beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden, die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst sein (nicht zwangsläufig muss man auch getrennt wohnen) und die Ehe muss als endgültig zerrüttet angesehen werden. Auch wenn das Gericht diese Tatsache nicht immer prüft, bedeutet es doch, dass die Ehe mindestens sechs Monate dauern muss. Außerdem muss man sich über die Obsorge der Kinder und die Aufteilung des Vermögens einig sein. Grundsätzlich ist bei dieser Form der Scheidung kein Anwalt nötig. Es empfiehlt sich jedoch, eine Rechtsberatung in Scheidungsfragen Anspruch zu nehmen.

Komplizierter wird es, wenn sich ein Partner nicht scheiden lassen möchte. Bei einer „streitigen Scheidung“ beginnt das Verfahren nämlich nicht mit einem Antrag, sondern der scheidungswillige Partner muss beim zuständigen Bezirksgericht Klage einreichen. Dazu muss ein Scheidungsgrund bzw. der Nachweis einer Eheverfehlung vorliegen. Auch hier kann man sich prinzipiell selbst vor Gericht verteidigen, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für Familienrecht hinzuziehen.

Was ist ein Scheidungsgrund?

Es gibt keinen generellen Katalog von Scheidungsgründen. Diese müssen immer im Einzelfall vom Gericht geprüft werden. In jedem Fall gehören aber körperliche oder seelische Misshandlung, Untreue, eine Verletzung der Beistandspflicht, eine eigenmächtige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder liebloses Verhalten dazu. Solange man zusammen lebt, müssen diese Gründe innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis geltend gemacht werden, sonst verfristen sie.

Und wenn sich mein Partner einfach nicht trennen will?

Sich einfach auseinanderzuleben gilt bei der streitigen Scheidung nicht als Scheidungsgrund. Auch der „schuldige“ Partner kann sich nicht einfach gegen den Willen des „schuldlosen“ Partners scheiden lassen. In diesen Fällen kommt man also gar nicht so ohne Weiteres aus der Ehe hinaus. Bei einer sogenannten „Zerrüttungsscheidung“ muss die eheliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgelöst sein. In besonderen Härtefällen kann dieser Zeitraum sogar auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Spätestens dann besteht aber eine absolute Scheidungsmöglichkeit.

Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten einer Scheidung sind sehr unterschiedlich und hängen von der Form und Dauer des gewählten Scheidungsverfahrens ab. Allerdings fällt die einvernehmliche Scheidung deutlich günstiger aus: Für Scheidungsantrag und Scheidungsvergleich fallen je 293 Euro pro Person an. Bei der strittigen Scheidung kommen neben den 312 Euro für die Scheidungsklage und den 293 Euro für den Scheidungsvergleich noch Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie vorprozessuale Kosten (für Detektive, Beweise etc.) hinzu. Das kann schnell sehr teuer werden. Bei geringem Einkommen kann daher ein Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt werden.

Was passiert mit den Kindern? Vor allem für Kinder kann eine Scheidung sehr belastend sein, der Gesetz­geber will sie daher besonders schützen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Eltern verpflichtet, sich über die Folgen für ihre minderjährigen Kinder bei einer zuständigen Stelle beraten zu lassen. Wenn es um Unterhalt, Alimente oder Besuchszeiten geht, kann bei einer strittigen Scheidung auch eine Mediation sinnvoll sein. Hilft auch das nicht, hat das Gericht außerdem die Möglichkeit, einen Kinderbeistand zu bestellen, der die Interessen des Kindes im Gerichtsverfahren vertritt.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Egal um welche Form der Scheidung es sich handelt: Eine Beratung im Vorfeld macht immer Sinn, um sich über alle möglichen Konsequenzen der Trennung zu informieren. Beratungsstellen in ganz Österreich findet man etwa auf www.familienberatung.gv.at. Zudem organisieren die Rechtsanwaltskammern Österreichs kostenlose Erstgespräche in jedem Bundesland. Hier erhält man Hilfe zur Vorgehensweise im konkreten Fall. Einfache Rechtsauskünfte erhält man außerdem jeden Dienstag bei den Amtstagen in den Bezirksgerichten. Kranken- und Pensionsversicherungsrechtliche Auskünfte erhält man bei den Sozialversicherungsträgern.

 

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