Paukenschlag: Josef Fritzl wird entlassen
Seit Wochen wird es diskutiert, jetzt hat das Gericht seine Entscheidung getroffen: Der berüchtigte Inzesttäter von Amstetten, Josef Fritzl, der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Das hat der Drei-Richterinnen-Senat heute entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Überstellung in Normalvollzug
Josef F., der seinen Namen mittlerweile geändert hat, stelle für die Gesellschaft keine Gefahr mehr da – damit entfalle die Grundvoraussetzung für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug. Mitgrund dafür ist die chronische Demenzerkrankung des 89-Jährigen, von deren Fortschreiten man in den nächsten Jahren ausgehen kann. Die Bewährung wurde vom Gericht auf zehn Jahre festgesetzt.
Keine Entlassung in Freiheit
Eine völlige Entlassung in die Freiheit bedeutet das aber freilich nicht. Diese sei aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich. F. wird lediglich in den Normalvollzug überstellt. "Demnach ist – angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten – von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", so das Gericht.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt F. in der Justizanstalt Stein. Der Niederösterreicher war 2009 in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (heute als forensisch-therapeutisches Zentrum bekannt) eingewiesen worden.