GIS: ORF droht mit saftiger Strafe
Ab Jänner 2024 ist es soweit: Die neue ORF-Haushaltsabgabe muss bezahlt werden. Und zwar von allen Haushalten in Österreich, unabhängig von Empfangsgeräten. Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte "Streaming-Lücke" geschlossen. Die Anmeldung muss man selbst vornehmen. Wer sich weigert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Selbstständige GIS-Anmeldung
Alle Haushalte, die bisher nicht bei der GIS gemeldet waren, müssen das nun nachholen. Auf der Webseite heißt es: "Laut ORF-Beitrags-Gesetz muss man sich ab sofort registrieren, am besten online unter gis.at/registrieren." Erfolgt keine Registrierung, werden die Bewohner der betreffenden Adresse dazu aufgefordert. Wer nun glaubt, sich davor drücken zu können, irrt. Denn laut Gesetz darf der sogenannte "ORF-Beitrags Service" (wie die GIS künftig heißt) nämlich auf das Zentrale Melderegister zugreifen. Pro Haushalt muss mindestens eine volljährige Person gemeldet sein, die ab 2024 für die Zahlungen verantwortlich ist. Für reine Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.
Wie hoch ist der ORF-Beitrag?
Der künftige ORF-Beitrag beträgt für jeden Haushalt 15,30 Euro pro Monat, dazu kommen noch die individuellen Landesabgaben.
Zahlungsaufforderung mit Frist
Kommt es zu keiner Anmeldung, obwohl in einem Haushalt ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird eine Vorschreibung verschickt. "Diese ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Sind mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, entscheidet das Zufallsprinzip, wer angeschrieben wird", erklärt GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck gegenüber heute. Man könne aber auch andere Beitragsverantwortliche nennen.
Bis zu 2.180 Euro Strafe
Weigert man sich auch dann noch, die GIS-Gebühr zu zahlen, ist mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen. Im Bundegesetzblatt ist folgendes festgehalten: Wer die Anmeldung "trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen". Für rückständige Beiträge kann zusätzlich ein Säumniszuschlag von zehn Prozent erhoben werden.
Bereits angemeldet – was ist zu tun?
Kein Handlungsbedarf besteht, wenn man bereits bei der GIS angemeldet ist. In diesem Fall "übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System." Das gilt auch für eine GIS-Befreiung.