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Die neue ORF-Haushaltsabgabe tritt mit Jänner 2024 an Kraft.
Die neue ORF-Haushaltsabgabe tritt mit Jänner 2024 an Kraft.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

GIS: ORF droht mit saftiger Strafe

28.09.2023 um 10:25, Simone Reitmeier
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Ab 2024 müssen alle Haushalte eine GIS-Gebühr zahlen, unabhängig von Empfangsgeräten. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte das schleunigst nachholen.

Ab Jänner 2024 ist es soweit: Die neue ORF-Haushaltsabgabe muss bezahlt werden. Und zwar von allen Haushalten in Österreich, unabhängig von Empfangsgeräten. Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte "Streaming-Lücke" geschlossen. Die Anmeldung muss man selbst vornehmen. Wer sich weigert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.

Selbstständige GIS-Anmeldung

Alle Haushalte, die bisher nicht bei der GIS gemeldet waren, müssen das nun nachholen. Auf der Webseite heißt es: "Laut ORF-Beitrags-Gesetz muss man sich ab sofort registrieren, am besten online unter gis.at/registrieren." Erfolgt keine Registrierung, werden die Bewohner der betreffenden Adresse dazu aufgefordert. Wer nun glaubt, sich davor drücken zu können, irrt. Denn laut Gesetz darf der sogenannte "ORF-Beitrags Service" (wie die GIS künftig heißt) nämlich auf das Zentrale Melderegister zugreifen. Pro Haushalt muss mindestens eine volljährige Person gemeldet sein, die ab 2024 für die Zahlungen verantwortlich ist. Für reine Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.

>>> ORF-Gebühr: Bis zu 245 Euro auf einen Schlag

Wie hoch ist der ORF-Beitrag?

Der künftige ORF-Beitrag beträgt für jeden Haushalt 15,30 Euro pro Monat, dazu kommen noch die individuellen Landesabgaben.

Grafische Übersicht über die künftige GIS.
Einige Bundesländer verlangen eine zusätzliche Länderabgabe.

Zahlungsaufforderung mit Frist

Kommt es zu keiner Anmeldung, obwohl in einem Haushalt ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird eine Vorschreibung verschickt. "Diese ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Sind mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, entscheidet das Zufallsprinzip, wer angeschrieben wird", erklärt GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck gegenüber heute. Man könne aber auch andere Beitragsverantwortliche nennen.

>>> Haushaltsabgabe: Wer nicht für den ORF zahlen muss

Bis zu 2.180 Euro Strafe

Weigert man sich auch dann noch, die GIS-Gebühr zu zahlen, ist mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen. Im Bundegesetzblatt ist folgendes festgehalten: Wer die Anmeldung "trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen". Für rückständige Beiträge kann zusätzlich ein Säumniszuschlag von zehn Prozent erhoben werden.

Bereits angemeldet – was ist zu tun?

Kein Handlungsbedarf besteht, wenn man bereits bei der GIS angemeldet ist. In diesem Fall "übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System." Das gilt auch für eine GIS-Befreiung.

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