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Anzeigetafel am Linzer Bahnhof: "Warnstreik der Gewerkschaft vida! Zugverkehr eingestellt!"
In ganz Österreich fallen heute die Züge aus.
In ganz Österreich fallen heute die Züge aus.
WERNER KERSCHBAUMMAYR / APA / picturedesk.com

Bahn-Streik: Das gilt jetzt für Pendler und Arbeitnehmer

28.11.2022 um 06:57, Stefanie Hermann
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Arbeitnehmer, die auf den Zug angewiesen sind, müssen trotzdem zur Arbeit erscheinen. Mehrkosten sind dabei in Kauf zu nehmen.

Im ganzen Land stehen heute die Züge still. Vor allem Pendler stellt das vor massive Herausforderungen. Das Problem: Auch wenn die Bahnbediensteten streiken, sie müssen dessen ungeachtet zur Arbeit erscheinen. Der Streiktag gilt nicht als Entschuldigung. Wer die Möglichkeit zum Home Office hat, sollte diese heute unbedingt nützen, sind sich Experten einig. Für alle anderen gilt: Sie müssen trotz Unannehmlichkeiten und etwaiger Umwege zur Arbeit erscheinen. "Alles Mögliche versuchen - bis zum Leihwagen", rät Arbeitsrechtsexpertin Katharina-Körber Risak im ORF-Gespräch. Etwaige zusätzliche Kosten müssen Arbeitnehmer selbst tragen. Zeitverzögerungen haben Arbeitnehmer einzurechnen.

>>> ÖBB-Streik: Verkehrskollaps und Megastaus in ganz Österreich

Auf einen Blick: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

  • Arbeitnehmer müssen trotz Zug und Öffi-Ausfall zur Arbeit erscheinen.
  • Mehraufwand bis hin zum Leihwagen ist in Kauf zu nehmen.
  • Mehrkosten müssen von den Arbeitnehmern selbst getragen werden.
  • Arbeitnehmer müssen trotz Streikchaos pünkltlich am Arbeitsplatz erscheinen. Zeitverzögerungen müssen einkalkuliert werden.
  • Wer kann, sollte aufs Home Office ausweichen.

Ausnahmen gibt es für Schüler und Lehrer.

>>> ÖBB-Streik: Das bedeutet der Streik für Fernverbindungen, Tickets und Reservierungen

Ausnahme an Schulen

Schüler, die mit dem Zug in die Schule fahren und keinen Ersatz haben gelten heute als vom Unterricht entschuldigt. Auch für Lehrer in einigen Bundesländern gilt das. In Wien etwa sieht die Bildungsdirektion den Streik als "höhere Gewalt" und damit als Entschuldigungsgrund an. In Salzburg und Kärnten gibt es keine Ausnahmen für Pädagogen.

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