Haushaltsabgabe: Wer nicht für den ORF zahlen muss
Die Regierungsparteien haben sich diese Woche auf ein neues ORF-Gesetz geeinigt. Eine sogenannte Haushaltsabgabe wird die GIS-Gebühr ersetzen. Die neue Regelung bedeutet, dass sich zukünftig alle österreichischen Haushalte an der Finanzierung des ORF beteiligen müssen. Einige Ausnahmen bleiben aber bestehen.
Günstiger als GIS
15,30 Euro werden pro Haushalt ab 1. Jänner 2024 monatlich fällig, was deutlich günstiger als die aktuelle GIS-Gebühr ist. In sechs von neun Bundesländern werden aber zusätzlich auch noch Landesabgaben aufgeschlagen. Während Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich auf diese Zusatzgebühr verzichten, schlagen die anderen Länder bis zu 5,20 Euro monatlich auf die Haushaltsabgabe auf.
Ausnahmen bleiben aufrecht
Im Gegensatz zur bisherigen GIS-Gebühr müssen jetzt alle Haushalte zahlen – auch wenn sie über kein klassisches Empfangsgerät wie TV, Radio oder Computer verfügen. Trotzdem gilt: Wer bisher, etwa wegen eines zu geringen Einkommens, von der GIS befreit war, soll auch weiter nicht zahlen müssen. Für eine Befreiung darf das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 1.961,75 Euro – für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich dieser Betrag um 191,87 Euro. Diese Grenzen gelten auch, wenn man als "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit" befreit ist. Darunter fallen etwa Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Studienbeihilfe- oder Mindestsicherungsbezieher.