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Das hat Folgen...
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FOTOKITA/iStock/Thinkstock

Achtung: So machen Sie sich zu Halloween strafbar

30.10.2023 um 11:56, Andreea Iosa
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Wer glaubt, an Halloween absolute Narrenfreiheit zu genießen, irrt. So manche Streiche, die wir in Filmen als "harmlos" betrachten, sind hierzulande verboten.

Sie kennen diese Streiche aus unterschiedlichen amerikanischen Filmen oder Serien: Man trifft sich in der Gruppe vor dem Haus des fiesen Mathelehrers und beschießt es mit rohen Eiern und dekoriert es im Anschluss auch noch mit Klopapier. Das ist doch die beste Art, ihn für seine unfaire Benotung (oder seinen Mangel an Süßigkeiten) zu bestrafen. Oder? Lieber nicht! 

Vandalismus zu Halloween

Wer Häuser oder Autos beschmiert, bewirft, auf irgendeine Weise verunstaltet, muss mit rechtlichen Folgen rechnen, denn Vandalismus wird in Österreich bestraft - auch zu Halloween. Dazu gehört auch das beliebte (und sinnlose) Umwerfen von Mülltonnen oder das Zerstören von Blumenbeeten. Wer zudem brennende Gegenstände in Briefkästen oder sonstiges wirft, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.

Trick or Treat?

An Halloween spielt man in der Regel jenen Hausbewohnern einen harmlosen Streich, die keine Süßigkeiten austeilen. Zwar sollte der Abend vor Allerheiligen gruselig sein – das Bedrohen der Anwohner ist jedoch verboten. Schließlich darf es auch am 31. Oktober nicht zu laut zugehen, denn auch an diesem Tag ist Lärmbelästigung strafbar.

Erlaubt, aber Vorsicht!

Bei der Wahl des Kostüms und der Maskierung dürfen Sie sich jedoch austoben, denn diese sind im Rahmen dieser Feierlichkeit erlaubt. Auch in Österreich fällt Halloween unter Traditionspflege. Halten Sie sich dennoch von geschmacklosen Kostümen wie "Terroristen", "Nazis" oder "Holocaust-Opfern", die auf manchen Kostüm-Websites vertrieben werden, fern.

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