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Ein Halloween-Kürbis und eine Laterne in der Nacht.
Achtung: Diese Halloween-Streiche sind strafbar.
Achtung: Diese Halloween-Streiche sind strafbar.
iStock.com/Vasyl Dolmatov

Achtung: Diese Halloween-Streiche sind strafbar

29.10.2024 um 17:30, Simone Reitmeier
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Damit es am 31. Oktober nicht „Saures“ gibt, warnt die Polizei vor lustig gemeinten Streichen, die allerdings strafbar und keine Kavaliersdelikte sind.

Die Nacht der Untoten naht – und das bedeutet für viele nicht nur ausgelassene Halloween-Partys und gruselige Kostüme, sondern auch Streiche, die oft alles andere als gut ankommen. Die Polizei warnt im Vorfeld, welche Aktionen strafrechtliche Folgen haben können.

Keine Eier an Häuser werfen

Die Polizei appelliert eindringlich an Eltern, ihre Kinder über mögliche Straftaten aufzuklären, die als lustige Streiche gemeint sein könnten. Denn nicht alles, was spaßig erscheint, bleibt im Rahmen der Gesetze. Dazu gehört unter anderem das Bewerfen von Häusern mit Eiern oder das Beschmieren von Fassaden und Fahrzeugen – auch dann, wenn Menschen keine Süßigkeiten herausgeben. Auch die Zerstörung von Briefkästen, Blumenbeeten oder Mülltonnen ist kein Kavaliersdelikt und wird konsequent zur Anzeige gebracht.

Zivilrechtliche Klage bei Minderjährigen

Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Geschädigte die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen, um Schadenersatz für entstandene Schäden geltend zu machen – etwa für die Reinigung einer Hausfassade oder den Ersatz von Mülltonnen. Zudem wird die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die gegebenenfalls Erziehungsmaßnahmen ergreifen kann.

Verstärkte Polizeipräsenz

Die Polizei wird an Halloween verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei Straftaten eingreifen. Zudem erinnert die Polizei an das Kinder- und Jugendschutzgesetz, wonach Jugendliche erst ab 16 Jahren unbegrenzt allein unterwegs sein dürfen. Für Kinder unter 14 gelten Ausgehzeiten von 5.00 bis 23.00 Uhr, ab 14 Jahren von 5.00 bis 1.00 Uhr. Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten und fallen unter Brauchtumsveranstaltungen.

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