"Harmlos": Josef Fritzl vielleicht bald auf freiem Fuß
Der Fall Josef Fritzl hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Von 1984 hat er seine Tochter in einer unterirdischen Wohnung gefangen gehalten. Während dieser Zeit soll er sie mehrfach vergewaltigt und insgesamt sieben Kinder mit ihr gezeugt haben. Nun soll im Fall des heute 88-Jährigen eine neue gerichtliche Entscheidung anstehen.
Neues Gutachten
Jose F., der mittlerweile seinen Namen geändert hat, könnte eine bedingte Entlassung aus der Maßnahmenvollzugsanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erhalten. Ein Dreiersenat am Landesgericht Krems ist mit dieser Entscheidung betraut. Hintergrund ist ein neues psychiatrisches Gutachten.
Verlegung abgelehnt
In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrmals über eine mögliche Verlegung von Fritzl in den Normalvollzug diskutiert. 2022 lehnte das Oberlandesgericht Wien eine solche Verlegung ab, obwohl das Landesgericht Krems zuvor eine andere Entscheidung getroffen hatte.
Keine Gefahr mehr
Das neueste psychiatrische Gutachten von Heidi Kastner wurde am Wochenende durch die Kronen Zeitung publik. Kastner attestiert, dass von Fritzl aufgrund einer Demenzerkrankung keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten seien. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze. Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, bestätigt, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Die Erkrankung sorge dafür, dass "Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden". Sprich: Von Fritzl geht keine Gefahr mehr aus.
Realitätsverzerrungen
Josef F., der Anfang April 89 Jahre alt wird, sei "nicht schwer dement", habe aber "Realitätsverzerrungen", sagt Verteidigerin Astrid Wagner gegenüber der APA: "Aus der Vergangenheit weiß er alles. Er weiß auch, was er gestern zu essen bekommen hat." Es gebe aber auch Phasen, in denen sich ihr Mandant einbilde, in einer Schlager-Sendung im Fernsehen aufgetreten zu sein. "Ich denke, 80 Prozent der Bevölkerung im Alter von Josef F. sind in so einem Zustand wie er", so Wagner.
Generelle Entlassung möglich
Der Akt liegt aktuell noch bei der Sachverständigen liegt. Sobald er zum Landesgericht Krems zurückgeht, wird der Dreiersenat den Inhalt prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft wird Gelegenheit haben, sich zu dem Gutachten zu äußern. Es ist zwar möglich, aber nach Aussage von Schuster eher unwahrscheinlich, dass Josef Fritzl persönlich angehört wird. Sollte der Senat eine bedingte Entlassung befürworten, würde dies gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung entscheiden.
Frist erfüllt
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass eine bedingte Entlassung im Normalvollzug für zu lebenslanger Haft Verurteilte frühestens nach 15 Jahren möglich ist. Mit dem Jahr 2023 erfüllt er diese Frist. Fritzl wurde 2008 verhaftet und im folgenden Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit seiner Verurteilung im März 2009 befindet er sich in der Justizanstalt Krems-Stein.