Prozesstermin fix: Teichtmeister muss im September vor den Richter
Nachdem der ursprüngliche Prozesstermin (8. Februar) wegen einer Erkrankung des Angeklagten verschoben werden musste, steht der neue Termin jetzt endlich fest. Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen den ehemaligen Burgschauspieler wird am 5. September über die Bühne gehen. Teichtmeister muss sich wegen der Herstellung und des Besitzes von kinderpornographischem Material vor Gericht verantworten.
Verzögerung
Ein Grund für die Verzögerung dürfte die große Datenmenge sein. Das Sichten der rund 23 Terabyte, hat den Ermittlern viel Zeit gekostet, war aber für die rechtliche Einordnung unerlässlich. Relevant für die Verhandlung sollen rund 76.000 Bilder sein. Weil Teichtmeister auch Dateien verändert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft die Anklage um den Tatbestand der Herstellung ausgeweitet. "Durch den Gutachter wurden auch veränderte Dateien gefunden, was einer höheren Strafdrohung unterliegt als der reine Besitz und auch den Tatbestand der Herstellung von kinderpornografischen Material erfüllt", heißt es in einer Aussendung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Die neue Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre.