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Mehrere AUA-Flugzeuge am Flughafen.
Piloten und Flugbegleiter fordern mehr Geld – sonst kommt es zu einem Streik zu Ostern.
Piloten und Flugbegleiter fordern mehr Geld – sonst kommt es zu einem Streik zu Ostern.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Chaos droht: AUA plant Streik zu Ostern

29.03.2023 um 15:43, Simone Reitmeier
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Kommt es bis Gründonnerstag zu keiner Einigung zwischen Airline und Bordpersonal, fallen um die Osterfeiertage Flüge aus. Welche Rechte haben Passagiere?

110 Flüge sind gestern bei den Austrian Airlines (AUA) bereits ausgefallen. Der Grund: Das Bordpersonal – also über 3.000 Mitarbeiter – verlangt mehr Geld, eine Betriebsversammlung hat stattgefunden. Die Verhandlungen fruchteten allerdings nicht, nun droht ein Streik rund um die Osterfeiertage.

Mitarbeiter lehnen Angebot einstimmig ab

Laut AUA würde man die Gehälter um mindestens zehn Prozent anheben, durchschnittlich würde das Personal um 12,3 Prozent mehr verdienen. Das stimmt laut Gewerkschaft aber nicht, es liege nur ein Angebot über eine zehnprozentige Erhöhung vor. Für Verärgerung sorgt auch, dass Führungskräfte für 2022 einen Bonus erhalten sollen. Die rund 1.200 anwesenden Mitarbeiter haben das Kollektivvertragsangebot einstimmig abgelehnt.

AUA-Bordpersonal in roten Klamotten.
Die AUA-Mitarbeiter haben das Angebot der Airline in punkto Gehaltserhöhung abgelehnt.

Verhandlungen bis Gründonnerstag

Da es in der Betriebsversammlung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen ist, gehen die Verhandlungen nun weiter. Ein konkreter Termin ist noch nicht bekannt. Kommt es aber bis Gründonnerstag (6. April) zu keiner Einigung, plant das Bodenpersonal einen Arbeitskampf, um seine Forderungen durchzusetzen. Tritt diese Situation ein, wird es erneut zu Flugausfällen kommen. Ausgerechnet rund um die Feiertage, an den viele Österreicher einen Osterurlaub gebucht haben.

Welche Rechte haben Passagiere?

Wird ein Flug annulliert oder gestrichen, muss die Fluggesellschaft für einen kostenlosen Ersatzflug sorgen, der dem ursprünglichen in punkto Tag und Zeit möglichst gleicht. Das muss nicht zwingend ein Flug der gleichen Airline sein, auch andere Fluggesellschaften kommen dafür in Frage. Erfährt man von dem Ausfall weniger als zwei Wochen vor Abflug, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro.

>>> Flughafen-Chaos: Die Rechte der Passagiere

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