Anwältin Astrid Wagner: "Mutter tötete im Tunnelblick"
Die Einwohner des Ortes Absdorf im Bezirk Tull stehen unter Schock: Eine 36-jährige Logopädin soll im Pool ihres Einfamilienhauses ihre beiden Töchter (7 Jahre und 7 Monate alt) ertränkt haben. Danach soll die zweifache Mutter ihren Mann angerufen und die Tat gestanden haben. Mit dem Auto fuhr sie gegen einen Baum, überlebte aber verletzt. Die Frau wurde mittlerweile in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht.
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Jetzt hat sich die bekannte Wiener Anwältin Astrid Wagner des Falles angenommen. Wagner ist dafür bekannt, besonders harte Fälle zu übernehmen. So hat sie in der Vergangenheit unter anderem den berüchtigten "Bierwirt" vertreten.
Sie wollte die Kinder erlösen
Anwältin Astrid Wagner in einem Interview: "Diese Familie war wirklich eine Bilderbuchfamilie, aber es gibt eine Vorgeschichte. Wirklich schlimm wurde es mit der Geburt des zweiten Kindes. Meine Mandantin dürfte alles nur noch schwarz und negativ gesehen haben und war womöglich der Meinung, die Kinder erlösen zu müssen."
Die Familie stand hinter ihr
Wagner verrät auch Details zum familiären Hintergrund der Logopädin, die in ihrem Einfamilienhaus auch ihre Praxis untergebracht hat. Geldsorgen, Kreditraten für das Haus und für die Praxis, waren nicht der ausschlaggebende Grund für die Tat: "Natürlich stiegen die Belastungen. Aber es gab einen großartigen Mann sowie ein sehr gutes Verhältnis zu den Eltern und Schwiegereltern. Diese Probleme wären mit innerfamiliärer Hilfe locker zu lösen gewesen."
Schwere Depression
Aus Gesprächen mit Angehörigen ging hervor, dass die Mutter der beiden getöteten Kinder, an schwersten Depression mit psychotischen Komponenten gelitten haben soll und auch bereits stationäre Aufenthalte gehabt hätte, so die Anwältin.
Im Tunnelblick gehandelt
Am Montagmorgen dürfte die 36-jährige Frau dann Schwarz gesehen haben. Die Mutter habe wohl keine andere Möglichkeit gesehen und im Tunnelblick gehandelt. Jetzt müssen psychiatrische Gutachter entscheiden, in welchem Zustand die Frau wirklich war und ob sie zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war.