Bombendrohung gegen ORF: U-Haft beantragt
- Entscheidung binnen 48 Stunden
- Hinweise auf psychische Auffälligkeiten
- Mit Klimaaktivisten „angebandelt“
- Weitere Ermittlungen
ORF-Mitarbeiter sind am Dienstagmorgen noch einmal mit dem Schrecken davongekommen: Ein 53-Jähriger blockierte mit einem Klein-Lkw die Zufahrt zum Zentrum am Küniglberg in Wien-Hietzing – und drohte mit einer Bombe. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Verhängung der U-Haft beantragt.
Entscheidung binnen 48 Stunden
Gegenüber der APA wurde bestätigt, dass ein entsprechender Antrag bei Gericht eingebracht wurde. Die Entscheidung darüber muss innerhalb von 48 Stunden fallen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Untersuchungshaft notwendig ist, da der 53-Jährige andernfalls erneut eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen könnte, so Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Hinweise auf psychische Auffälligkeiten
Der Mann wurde am Dienstag festgenommen und zunächst in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme wurde er von der Polizei jedoch vorübergehend in ein Spital gebracht. Offenbar gibt es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Gegen ihn wird wegen qualifizierter gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung ermittelt.
Mit Klimaaktivisten „angebandelt“
Wie die APA berichtet, soll der 53-Jährige in der Vergangenheit versucht haben, bei Klimaaktivisten „anzudocken“. Der Lastwagen, mit dem er vor der ORF-Zentrale auftauchte, war mit großen Lettern beschriftet: „Kullmann Wissen Wilton Klima-Wandel ade“. Bei Wilton Kullmann handelt es sich um einen esoterischen Autor, der Bücher wie „Gottes Gestirnstrahlen lindern Schmerzen, heilen und verjüngen“ oder „Die perfekte Hausentstörung: Kurzgefasste Fachkunde für Radiästheten“ veröffentlicht hat. Tätigkeiten bei organisierten Gruppen seien laut aktuellen Erkenntnissen aber nicht belegt.
Weitere Ermittlungen
Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) nimmt das Umfeld des 53-Jährigen weiter unter die Lupe. Ein psychiatrischer Sachverständiger könnte zum Einsatz kommen, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit zu klären.