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Der Lkw vor dem ORF-Zentrum am Küniglberg
Auf dem Lkw stand eine rätselhafte Botschaft geschrieben.
Auf dem Lkw stand eine rätselhafte Botschaft geschrieben.
MAX SLOVENCIK / APA / picturedesk.com

Bombendrohung gegen ORF: U-Haft beantragt

26.03.2025 um 15:40, Simone Reitmeier
2 min read
Küniglberg in Wien: Ein 53-Jähriger blockierte mit einem Lkw die Zufahrt und drohte mit einer Bombe. Die Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft.

Entscheidung binnen 48 Stunden

Gegenüber der APA wurde bestätigt, dass ein entsprechender Antrag bei Gericht eingebracht wurde. Die Entscheidung darüber muss innerhalb von 48 Stunden fallen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Untersuchungshaft notwendig ist, da der 53-Jährige andernfalls erneut eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen könnte, so Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Hinweise auf psychische Auffälligkeiten

Der Mann wurde am Dienstag festgenommen und zunächst in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme wurde er von der Polizei jedoch vorübergehend in ein Spital gebracht. Offenbar gibt es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Gegen ihn wird wegen qualifizierter gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung ermittelt.

Mit Klimaaktivisten „angebandelt“

Wie die APA berichtet, soll der 53-Jährige in der Vergangenheit versucht haben, bei Klimaaktivisten „anzudocken“. Der Lastwagen, mit dem er vor der ORF-Zentrale auftauchte, war mit großen Lettern beschriftet: „Kullmann Wissen Wilton Klima-Wandel ade“. Bei Wilton Kullmann handelt es sich um einen esoterischen Autor, der Bücher wie „Gottes Gestirnstrahlen lindern Schmerzen, heilen und verjüngen“ oder „Die perfekte Hausentstörung: Kurzgefasste Fachkunde für Radiästheten“ veröffentlicht hat. Tätigkeiten bei organisierten Gruppen seien laut aktuellen Erkenntnissen aber nicht belegt.

Weitere Ermittlungen

Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) nimmt das Umfeld des 53-Jährigen weiter unter die Lupe. Ein psychiatrischer Sachverständiger könnte zum Einsatz kommen, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit zu klären.

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