Christkindlmärkte: Das sind die neuen Regeln
Nach einem Jahr Pause riecht es wieder nach Keks, Punsch und Glühwein. Weihnachtsmärkte dürfen wieder aufsperren – wenn auch nur stark kontrolliert. Die Stadt und Markt-Standler wollen so Ansteckungsketten im Advent vermeiden. Wer Weihnachtsstimmung auf unseren Straßen und Plätzen genießen will, muss sich mit neuen Christmas-Checklisten vertraut machen. Ein einheitliches Präventionskonzept sei in Planung, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. Aufgrund der unterschiedlichen Situation an den einzelnen Standorten seien aber auch marktspezifische Zutrittsregeln denkbar.
Fix scheint: Der Christkindlmarkt am Wiener Rathausplatz startet am 12. November, die anderen großen Weihnachtsmärkte folgen bis Ende des Monats.
Die Zutrittsregeln auf einen Blick
- Auf die großen Märkte darf, wer unter die 2 G-Regel fällt: also entweder geimpft, genesen oder frisch PCR-getestet ist. Eine Maskenpflicht ist vorerst nicht in Planung.
- Wie bei anderen Events in Wien sind Einlasskontrollen Pflicht. Wird das Marktgelände eingezäunt, soll man sich nach der Überprüfung des 2 G- Status an neuralgischen Zutrittsstellen uneingeschränkt in der Weihnachtswelt bewegen dürfen.
- Wer auf einen offenen Markt sein Heißgetränk schlürfen oder Geschenke kaufen will, wird nach aktuellem Stand der Debatte beim Standler seines Vertrauens ein am Eingang ausgegebenes Handgelenk-Band vorzeigen müssen. Alle anderen Passanten, die den Hütten nicht zu nahekommen und nur durchschlendern wollen, sollen auch ohne „Bandl“ über den Weihnachtsmarkt gehen dürfen.
- Alternativ können auch eingezäunte Konsumationszonen für die Besucher eingerichtet werden. Der Zugang soll wieder an ein Handgelenksband, dass die Einhaltung der 2 G-Regel bescheinigt, geknüpft sein.