Après-Ski-Exzess: Gemeinde verbietet Erbrechen
Inhalt
- Feiern, bis sich die Balken biegen
- Verbotszone eingerichtet
- Kein Wildpinkeln, kein Übergeben
- Kanaldeckel nicht öffnen
- Saftige Geldstrafe
Grölende Partytiger, Alkohol im Überfluss und verwüstete Ortschaften – in vielen Touristenorten Österreichs eskalieren regelmäßig Après-Ski-Partys, sehr zum Unmut der Einwohner. Eine Gemeinde in Tirol macht nun Ernst und weist Feierwütige, die sich nicht zu benehmen wissen, in die Schranken.
Feiern, bis sich die Balken biegen
Erst vor wenigen Tagen ist ein Video aus Fiss viral gegangen, das ein Après-Ski-Lokal zeigt, in dem ausgelassen gefeiert wird. In dem Clip ist zu sehen, wie mehrere Menschen auf einem Balkon tanzen und hüpfen, der gefährlich wackelt und fast einzustürzen droht. Für den Betreiber hat das Konsequenzen, berichtete die Tiroler Tageszeitung. Der Bereich sei gesperrt worden, ein Statiker überprüfe den Balkon.
Verbotszone eingerichtet
Der erste bedenkliche Vorfall ist das bei weitem nicht. Durch übermäßigen Alkoholkonsum verlieren die Feiernden regelmäßig jegliche Hemmungen, meist zum Leidwesen der Anrainer. Um Eskalationen vorzubeugen, hat die Gemeinde für diese Wintersaison eine Reihe an Verboten erlassen, die bei Nichtbeachtung mit saftigen Geldstrafen geahndet werden.
Kein Wildpinkeln, kein Übergeben
Laut Verordnung müssen sich Gäste wie Einheimische an Regeln im speziell ausgewiesenen Ortszentrum halten. Demnach sind die Mitnahme sowie der Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten verboten. Auch ein „in ungebührlicher Weise störender Lärm“ ist nicht gestattet. Das ist aber noch nicht alles: Verboten sind auch das öffentliche Urinieren, Defäkieren sowie Erbrechen.
Kanaldeckel nicht öffnen
Jegliche Art von Randalieren und Vandalismus wird ebenfalls bestraft. „Das willkürliche Abstellen, Verschieben oder Verstellen von Gegenständen wie Skiständern, Schildern, Schneestangen sowie vergleichbaren Objekten und Sachen“ ist ausdrücklich untersagt. Kurioserweise gehört dazu auch das Öffnen von Kanaldeckeln.
Saftige Geldstrafe
Die Verbote gelten jedes Jahr im Zeitraum vom 8. Dezember bis einschließlich des ersten Sonntags nach Ostern rund um die Uhr. Bei Bedarf kann die Verordnung bis zum 1. Mai verlängert werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro rechnen.