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Angeklagter inmitten von zwei Polizisten im Gerichtssaal
Der Ex-beamte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Ex-beamte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
APA/CORDULA BREIT-MENSCHIK

Kindesmissbrauch: Vier Jahre Haft für Ex-Beamten

13.01.2025 um 18:02, Marcel Toifl & APA, Red
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Ein ehemaliger Amtsleiter aus Braunau am Inn wurde zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Ihm wurde Kindesmissbrauch vorgeworfen.

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Ein ehemaliger Amtsleiter aus dem Innviertel ist am Montag in Ried im Innkreis wegen zahlreicher Kindesmissbrauchsdelikte rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 59-Jährige wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen als Bestimmungstäter schuldig gesprochen. Von der Herabwürdigung und Missachtung der Menschenwürde wurde er freigesprochen, dadurch verringerte sich der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre. Ein Amtsverlust war zwingend.

Globales Netzwerk

Der Mann soll u.a. in Live-Chats Kontaktpersonen zum Missbrauch sehr junger Mädchen auf den Philippinen aufgefordert und von Jugendlichen einschlägige Fotos und Videos verlangt haben. Er unterzieht sich einer Therapie. Der Angeklagte war umfassend geständig, erschwerend waren die Tatwiederholung, dass es zahlreiche Opfer gab und der lange Zeitraum zu werten. Der 59-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Untersuchungshaft seit Jänner 2024 wird angerechnet.

Im Jänner 2024 festgenommen

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über soziale Medien und in Live-Chats sexuelle Handlungen von Minderjährigen, elf- bis dreizehnjährigen Mädchen, gefordert zu haben und solche auch an sich selbst vorgenommen zu haben. Er habe sich auch Kindesmissbrauchsdarstellungen verschafft und diese weiterverschickt. Vieles habe gar nicht angeklagt werden können, weil das Alter der Chatpartnerinnen und -partner nicht nachzuweisen war, so Staatsanwalt Franz-Josef Zimmer. Die Taten reichen zurück bis 2018/2019. Ende Jänner 2024 wurde der Mann festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt Oberösterreich Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden übermittelt worden waren. Aufwändige Ermittlungen und Ausforschungen folgten, der Angeklagte sei 542-mal von Plattformen gesperrt worden.

Täter ist "krank"

Sein Anwalt Andreas Mauhart beschrieb den Angeklagten als "bisher brav, unauffällig, angesehen und gemocht". In der Coronazeit konnte er demnach seine sexuellen Bedürfnisse nicht befriedigen und habe "die rote Linie nicht mehr gesehen". Über die Folgen seiner Taten für die Opfer habe er sich keine Gedanken gemacht. Der Verteidiger betonte, der 59-Jährige sei krank. "Er hat sich das nicht ausgesucht" und habe bereits 35 Einheiten in einer Therapie absolviert.

Beginn zu Corona

In seiner Befragung gab der Angeklagte an, es sei ihm klar gewesen, dass die Mädchen zum Teil unter 14 Jahre alt waren. "Ich kann die Handlungen im Einzelnen nicht mehr zuordnen, weil es ja mehrere waren." Richter Josef Lautner fragte zwei Fälle im Detail nach. Bereits 2018/19 - vor der Corona-Pandemie - hatte der 59-Jährige Nacktbilder von Zehnjährigen erhalten und weitergeschickt. Es "war mir nicht bewusst, dass ich Grenzen überschreite", sagte er. Er beschrieb, dass eine Mutter mit ihrer Tochter vor der Kamera war und sexuelle Handlungen ausführte. Auf die Frage seines Anwalts: "Ist Ihnen mittlerweile klar, dass das Missbrauch war?" antwortete er: "Ich weiß gar nicht, was das in mir auslösen würde, wenn das meinem Sohn widerfahren würde."

Geständnis haftmindernd

Sein Verteidiger brachte ins Treffen, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt habe und unbescholten sowie einsichtig sei, er mache eine Therapie und habe trotz der Abscheulichkeit eine Chance verdient. Er verliere seinen Job, die Reputation und die Freiheit, bat Mauhart um ein mildes Urteil. "Es tut mir irrsinnig leid", sagte der 59-Jährige.

Amtsverlust

Mit dem Urteil ist auch ein Amtsverlust verbunden. Der Antrag des Angeklagten, vom Pensionsverlust abzusehen, wurde abgewiesen. Damit muss sich noch eine Verwaltungsbehörde befassen. Eine Herabwürdigung oder Missachtung der Menschenwürde durch bestimmte Sexualpraktiken sah das Gericht nicht, weil der Angeklagte plausibel machen konnte, dass er niemanden erniedrigen habe wollen und es sexuelle Spielarten gewesen seien. Als mildernd sah das Gericht das umfassende Geständnis an, als erschwerend wurden die Wiederholungen, die Vielzahl der Opfer und der lange Zeitraum gewertet.

 

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