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Josef Fritzl zwischen Polizisten am Weg ins Gericht. Er sieht direkt in die Kamera
Fritzl wurde 2009 wegen Inzest, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilt.
Fritzl wurde 2009 wegen Inzest, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilt.
Robert Jaeger / APA / picturedesk.com

Inzestfall: J. Fritzl wird erneut angehört

30.04.2024 um 08:00, Simone Reitmeier & APA, Red
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Josef F. wird heute in Amstetten neuerlich im Inzestfall angehört. Es soll entschieden werden, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesene Josef F. wird am Dienstag in Krems erneut gerichtlich angehört.

Entscheidung durch Drei-Richterinnen-Senat

Stattfinden wird der nicht-öffentliche Termin diesmal in der Justizanstalt Stein. Entschieden wird von einem Drei-Richterinnen-Senat, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Verlegung in Normalvollzug steht im Raum

Bei der jüngsten und von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am 25. Jänner war vom Landesgericht Krems die bedingte Verlegung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug ausgesprochen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob diese Entscheidung aber auf. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Kastner ist für den nicht-öffentlichen Termin ebenso geladen wie u.a. die Staatsanwaltschaft sowie der 89-Jährige und dessen Verteidigerin Astrid Wagner.

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