Kärntner Reparaturbonus: Verlängerung
Seit Juli 2020 gibt es den Kärntner Reparaturbonus. Die Nachfrage ist enorm – mehrmals wurde seither das Budget aufgestockt und die Aktion verlängert. „Die Gesamtfördersumme von Juli 2020 bis Ende Dezember 2021 beträgt rund 450.000 Euro“, informiert Umwelt-Landesrätin Sara Schaar. Wertvolle Ressourcen konnten geschont, weniger gefährliche Abfälle verursacht und Energie effizienter eingesetzt werden. Allein im Jahr 2021 wurden 4.584 Reparaturbonus-Anträge gestellt, fast 90 pro Woche. Am häufigsten wurden Mobiltelefone repariert, auf Platz zwei landeten Kaffeemaschinen, gefolgt von Waschmaschinen bzw. Wäschetrockner.
Kein bundesweiter Reparaturbonus ab Jänner
Der Kärntner Reparaturbonus wird vorerst bis Ende März 2022 verlängert. Grund dafür ist, dass sich das Projekt verzögert. Ab 1. Jänner 2022 hätte es eigentlich einen bundesweiten Reparaturbonus geben sollen. Zuerst müsse nämlich auf Bundesebene eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes auf Schiene gebracht werden, so Schaar. Bis vorerst Ende März 2022 kann man sich den Kärntner Reparaturbonus also noch abholen. Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten – maximal 100 Euro – rückerstattet. Ausgenommen sind Kühl- und Tiefkühlgeräte. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein.
Informationen gibt es unter https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31