Radsport: Startverbot für Trans-Athletinnen bei Damen-Rennen
Die Union Cycliste Internationale (UCI) hat in einer außerordentlichen Sitzung entschieden, die Regeln für die Teilnahme von Transgender-Sportlerinnen an internationalen Wettkämpfen zu ändern. Die Entscheidung folgte einem Seminar, bei dem Vertreter verschiedener Interessengruppen ihre Standpunkte zur Teilnahme von Transgender-Athletinnen an Frauen-Radsportveranstaltungen darlegen konnten.
Startverbot bei UCI-Frauenrennen
Laut den aktualisierten Richtlinien dürfen Transgender-Athletinnen, die ihre geschlechtliche Umwandlung nach der (männlichen) Pubertät durchgeführt haben, nicht mehr an Frauenrennen des internationalen UCI-Kalenders in allen Kategorien und Disziplinen teilnehmen. Der Radsportverband habe die "Pflicht, vor allem die Chancengleichheit für alle Teilnehmer an Radsportwettbewerben zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist die UCI zu dem Schluss gekommen, dass es angesichts des derzeitigen Stands der Wissenschaft nicht möglich ist, die Chancengleichheit zwischen Transgender-Athletinnen und Cisgender-Athletinnen zu gewährleisten und letztere vorsorglich nicht zu den Frauenkategorien zuzulassen", erklärt UCI-Präsident David Lappartient in einer Aussendung.
Start in Männer-Kategorie möglich
Allerdings eröffnet die UCI eine Möglichkeit für alle Athleten, die die Bedingungen für Frauenveranstaltungen nicht erfüllen. Für internationale Masters-Veranstaltungen wird die Kategorie "Männer" in "Männer/Offen" umbenannt, und diese Veranstaltungen stehen allen Athleten ohne Einschränkung offen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse
Die Änderungen basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die keine Bestätigung dafür liefern, dass eine mindestens zweijährige geschlechtsangleichende Hormontherapie die Vorteile von Testosteron während der männlichen Pubertät vollständig aufhebt. Zudem sind erhebliche individuelle Unterschiede im Ansprechen auf eine geschlechtsangleichende Hormontherapie festgestellt worden, was es schwieriger macht, genaue Schlussfolgerungen über die Auswirkungen einer solchen Behandlung zu ziehen.
Änderungen möglich
Die neuen Regeln werden ab dem 17. Juli 2023 in Kraft treten. Es ist jedoch möglich, dass sie in der Zukunft geändert werden, wenn sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickeln. Vor diesem Hintergrund plant die UCI, Gespräche mit anderen Mitgliedern der internationalen Sportbewegung über die Kofinanzierung eines Forschungsprogramms aufzunehmen, das die Veränderungen in der körperlichen Leistungsfähigkeit von hochtrainierten Athleten untersucht, die eine geschlechtsangleichende Hormonbehandlung durchführen.