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Toni Polster jubelt im ÖFB-Trikot
ÖFB-Rekordtorschütze Toni Polster.
ÖFB-Rekordtorschütze Toni Polster.
GEPA pictures/ Alfons Kowatsch

Prozessbeginn: Toni Polster klagt Tore ein

19.04.2024 um 07:40, Sandra Eder
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Österreichs Fußballstar Toni Polster zieht ab heute gegen den ÖFB vor Gericht und fordert die Anerkennung von drei Länderspieltoren in den 1980ern.

Toni Polster gegen den Österreichischen Fußballverband (ÖFB). Der Prozess am Gericht für Zivilrechtsachen zieht nicht nur in der Fußballwelt viel Aufmerksamkeit auf sich. Konkret geht es um die Anerkennung von drei Polster-Toren, die nicht in der offiziellen ÖFB-Statistik aufscheinen. Nach derzeitigem Stand hält der 60-jährige Ex-Internationale bei 44 ÖFB-Toren in 96 Länderspielen. Dabei werden drei Spiele und drei Treffer gegen Liechtenstein (1984), Tunesien (1987) und Marokko (1988) nicht mitgerechnet. Diese Matches werden vom ÖFB als "inoffizielle Länderspiele“ geführt und deshalb nicht berücksichtigt.

Umstrittener Prozess

Bleibt die Frage, warum einem Rekordtorschützen dieser "Streitfall“ lange Zeit nach seinem Karriereende so wichtig ist, dass er dafür sogar vor Gericht geht? So mancher unterstellt Toni Polster, Angst um seine Langzeit-Torrekordmarke zu haben und den Vorsprung auf Marko Arnautovic (aktuell sind es noch sechs Treffer) ausbauen zu wollen.

Auch andere Spieler betroffen

Der Wiener selbst betonte aber bereits mehrfach, dass es ihm ausschließlich um "Gerechtigkeit“ ginge. Für ihn, aber auch für andere Spieler wie etwa Manfred Zsak, der unter Berücksichtigung der drei umstrittenen Spiele die magische Marke von 50 Länderspielen geknackt hätte. "Es ist eine unbefriedigende Situation, weil es gibt keine inoffiziellen Länderspiele, weder beim Messi noch bei Ronaldo ­und bei mir soll es die geben?“, wird Toni Polster in einem Interview mit "Wien heute“ zitiert. Vertreten wird er im Prozess von der Kanzlei "Ainedter & Ainedter“ sowie der Kanzlei "Haslinger/Nagele“. Diese prüften im Vorfeld die vom ÖFB vorgebrachten Erklärungen und erachteten diese als rechtswidrig.

Kommt es zum Vergleich?

Der Prozess startet am 19. April um 10.00 Uhr und ist für eine Stunde anberaumt. Dabei werden unter anderem die Verfahrensweise und ein möglicher Vergleich besprochen. Es scheint allerdings unrealistisch, dass Toni Polster von seiner Forderung abrückt. So, wie einst auf dem Spielfeld, kämpft er nun im Gerichtssaal für seine Tore.

 

 

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