Erdbeben im Fußball: FIFA muss sich EU beugen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der FIFA im Streit um ihre Transferregeln eine empfindliche Niederlage zugefügt. Laut Urteil verstoßen bestimmte Vorschriften des Weltfußballverbands gegen das EU-Recht. Insbesondere die Regelungen zur Haftung von neuen Vereinen bei einer grundlosen Vertragsauflösung durch Spieler schränken die Freizügigkeit von Fußballspielern und den Wettbewerb zwischen den Vereinen in der EU ein.
Klage eines Ex-Profis führt zu historischem Urteil
Den Stein ins Rollen brachte der frühere französische Nationalspieler Lassana Diarra, der 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet wurde. Nach einem Jahr trennten sich die Wege der beiden Parteien. Diarra verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter, während Moskau seinerseits eine Entschädigung forderte. Diarra machte geltend, dass es für ihn nahezu unmöglich sei, einen neuen Verein zu finden, da potenzielle Clubs für die Entschädigungsforderungen haften müssten.
Sechs-Millionen-Klage
Infolge dieser Schwierigkeiten verklagte Diarra die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz in Höhe von sechs Millionen Euro. Das belgische Gericht leitete den Fall an den EuGH weiter, dessen Urteil nun weitreichende Folgen für den internationalen Transfermarkt haben könnte.
Wettbewerbsbeschränkung durch FIFA-Transferregeln
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Transferregelungen der FIFA den Wettbewerb auf dem Fußballmarkt beeinträchtigen und gegen die Grundsätze der Freizügigkeit innerhalb der EU verstoßen.