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Rammstein-Sänger Till Lindemann 2019 im Porträt mit roten Haaren.
Lindemanns Anwälte klagen den Spiegel.
Lindemanns Anwälte klagen den Spiegel.
Vyacheslav Prokofyev/picturedesk.com

Row Zero: Rammstein-Sänger Lindemann klagt Spiegel

01.08.2024 um 15:09, Stefanie Hermann
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Weitere Wende in der Causa Lindemann – der Rammstein-Sänger klagt den Spiegel. Die Vorwürfe haben es in sich: Urkundenfälschung und versuchter Prozessbetrug.

Vor gut einem Jahr sind schwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann laut geworden. Seither beschäftigt der Fall die Gerichte – allerdings nicht nur in der Causa "Row Zero". Vielmehr gehen Lindemanns Anwälte seither auch gegen berichterstattende Medien vor. Allen voran gegen den deutschen "Spiegel", der der Causa unter dem Titel "Sex, Macht, Alkohol – Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten" eine mehrseitige Cover-Reportage gewidmet hat.

Klage gegen Spiegel

Zumindest einzelne Vorwürfe dürfen seither nicht mehr öffentlich verbreitet werden. So ist es dem Spiegel weiterhin untersagt, "den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können", wie Lindemanns Anwälte ausführen. Während der Spiegel mit seinem letzten Berufungsversuch im Juli 2024 vor Gericht abgeblitzt ist, legen Lindemanns Anwälte rechtlich nun nach. Ihr Vorwurf gegen das Blatt: Urkundenfälschung und versuchter Prozessbetrug.

Eidestattliche Versicherung

Der Spiegel soll gefälschte eidesstattliche Erklärungen gegen Lindemann eingereicht haben. "Unser Mandant wird deshalb Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des Spiegel wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs erstatten", heißt es im offiziellen Statement.

Im Berufungsverfahren hatte der Spiegel zwei eidesstattliche Erklärungen von "Zoe" und "Sophie W." vorgelegt. "Die eidesstattliche Versicherung von 'Zoe' wies die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde. Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, sodass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden", erklärt die Kanzlei den neuen rechtlichen Vorstoß.

Verwechslung bei Dokumenten

Bereits im August 2023 sei die Ungereimtheit vor Gericht gerügt worden. Eine Woche vor dem Berufungsverfahren im Juli 2024 habe der Spiegel dann zwei neue, eidesstattliche Versicherungen eingereicht. Die neu eingereichte Fassung würde der ersten aber maßgeblich widersprechen, prangern die Lindemann-Anwälte an. Beim Spiegel betont man, dass das lediglich auf eine Verwechslung im Sekretariat zurückgeht: "Niemand hat sich hier strafbar gemacht."

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