Ballermann-Busenwunder: Wegen Hitlergruß schuldig
Ballermann-Sängerin Melanie Müller sorgt erneut für Schlagzeilen. Am Freitag ist sie von Gericht zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden. Grund dafür ist ein Vorfall bei einem Konzert, bei dem die 36-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben soll. Die ehemalige Dschungel-Queen ist bei besagtem Event in Leipzig vor einer Rockergruppierung aufgetreten.
Urteil mit bitterem Beigeschmack
Müller, die als Melanie Blümer auf die Welt kam, wird von der Staatsanwaltschaft bezichtigt, Symbole verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Richter Lucas Findeisen ordnet die Zuhörerschaft ihres Konzerts dem rechten Milieu zu. Die Anschuldigungen wiegen schwer: Die Ballermann-Sängerin habe wiederholt den rechten Arm gehoben, während aus dem Publikum Naziparolen skandiert wurden. Besonders brisant: Die Musikerin soll auf "Sieg Heil"-Rufe mit einem erhobenen Arm reagiert haben, davon waren Videos in sozialen Nezwerken aufgetaucht.
Verteidigung ohne Erfolg
Ihr Anwalt versucht, die Situation zu entschärfen. Die Geste, so argumentiert er, sei lediglich eine anheizende Bewegung gewesen, die Müller bei zahlreichen Auftritten verwendet habe. Diese hätte nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun, sondern gehöre zu ihrem Show-Programm. Der deutsche Reality-Star selbst streitet die Vorwürfe ab und erklärt, sie habe das Konzert abgebrochen, sobald ihr die rechtsextremen Rufe aus dem Publikum aufgefallen seien.
Zusätzlicher Drogenfund
Neben den Vorwürfen des Hitlergrußes steht Müller auch wegen Drogenbesitzes vor Gericht. Bei ihr werden 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden. Das Ballermann-Busenwunder bestreitet die Anschuldigungen weiterhin.