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Olga Voglauer musste vor Gericht eine Niederlage gegen Martin Sellner einstecken
Olga Voglauer musste vor Gericht eine Niederlage gegen Martin Sellner einstecken
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Peinlich: Juristische Klatsche für Olga Voglauer

24.09.2024 um 17:35, Stefan Kohlmaier
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Das Landesgericht Klagenfurt untersagt es der Grünen-Politikerin, Martin Sellner der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu beschuldigen.

Anfang August dieses Jahres lieferte sich der berüchtigte rechte österreichische Politaktivist Martin Sellner eine kuriose Auseinandersetzung mit Vertretern der zivilgesellschaftlichen Organisation "Omas gegen Rechts". Letztere demonstrierten lautstark gegen eine Lesung des ehemaligen Sprechers der "Identitären Bewegung Österreich" aus seinem Buch "Remigration" in Saarbrücken. Sellner erklomm dabei eine kleine Mauer, winkte den Gegendemonstranten provokant freundlich zu und überreichte einer Demoteilnehmerin unaufgefordert ein Belegexemplar seiner Veröffentlichung. Mit dieser entspannten Reaktion auf ihren Protest hatte die Anti-Sellner-Fraktion offensichtlich nicht gerechnet und reagierte dementsprechend empört. Sie bedachte den 35-jährigen Wiener mit "Nazis raus"-Rufen und erstattete zudem Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde, da er den Hitlergruß gezeigt haben soll.

Martin Sellner zählt zu den führenden Köpfen der rechten Szene im deutschsprachigen Raum

Olga Voglauer fordert Distanzierung von FPÖ-Chef Kickl

Auf diesen Vorwurf bezog sich in weiterer Folge auch die Generalsekretärin der Grünen, Olga Voglauer. Sie reproduzierte die Darstellung der "Omas gegen Rechts" und forderte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl dazu auf, zu dem Vorfall unmissverständlich Stellung zu beziehen. Ihre Argumentation fußte jedoch auf einem nicht unerheblichen Schönheitsfehler. Auf keinem der Videos, die im Netz zu dem Vorfall kursieren, ist nämlich der zur Anzeige gebrachte Hitlergruß zu sehen. Sellner klagte die Nationalratsabgeordnete daher auf Unterlassung und Widerruf sowie auf 21.000 Euro Schadensersatz.

Landesgericht Klagenfurt gib Sellners Klage statt

Und dieser Widerklage wurde nun vom Landesgericht Klagenfurt stattgegeben, das es der Landessprecherin der Kärntner Grünen somit per einstweiliger Verfügung untersagt, Sellner des Vollführens des Hitlergrußes in Saarbrücken zu bezichtigen. Voglauer kommentierte ihre juristische Niederlage mit einem verhaltenen Statement, das lediglich bestätigte, dass sie die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nehme. Ob Sellner sich aufgrund dieses Urteils in naher Zukunft über einen unerwarteten Geldsegen freuen darf, müsste jedoch noch von ihrer Anwältin abgeklärt werden.

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