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Thomas Schmid im Landesgericht in Wien.
Schmid muss eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
Schmid muss eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Paukenschlag: Thomas Schmid wird Kronzeuge

28.11.2024 um 12:07, Simone Reitmeier & APA, Red
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Thomas Schmid, Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, wurde im Casag-Verfahren der Kronzeugenstatus zuerkannt. Er muss weiter zur Aufklärung beitragen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.

Umfassendes Geständnis

Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.

"Beinschab-Tool" & Co

Im sogenannten Casag-Verfahren sind jene Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter sind etwa die Ermittlungen um diverse Postenbesetzungen bei den Casinos Austria (Casag) und der ÖBAG sowie die Inseratenaffäre bzw. das sogenannte "Beinschab-Tool". Dabei sollen durch mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien Umfragen bezahlt worden und in Medien platziert worden sein, von denen Kurz und die ÖVP profitiert haben sollen.

Neue Tatsachen offenbaren

Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus in einem Verfahren ist, dass ein potenzieller Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Außerdem muss er "neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern". Diese Voraussetzungen wurden von Anwälten diverser Beschuldigter zuletzt bezweifelt. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es aber nicht.

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