Sebastian Kurz erneut vor Gericht
Am 26. Mai steht Sebastian Kurz erneut vor Gericht. Vor dem Oberlandesgericht Wien wird an diesem Tag die Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen Bundeskanzler fortgesetzt. Hintergrund ist der nicht rechtskräftige Schuldspruch vom Februar 2024. Damals war Kurz wegen Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Aussagen zur ÖBAG-Bestellung
Im Zentrum der Vorwürfe stehen Kurz' Aussagen zur Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG. Laut Urteil soll der Ex-Kanzler seine Rolle dabei gezielt verharmlost haben, was Kurz entschieden bestreitet.
Im ersten Verfahren gab es in einigen Punkten bereits einen Freispruch, bestimmte Vorwürfe waren nicht nachweisbar. Mit auf der Anklagebank: Kurz' früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli, der zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt wurde. Auch Bonelli legte Berufung ein.
Kurz hofft auf vollständigen Freispruch
Vor dem OLG strebt Kurz nun einen kompletten Freispruch an. Bei den umstrittenen Aussagen habe es sich nicht um bewusste Falschangaben gehandelt. Die Entscheidung über das endgültige Urteil fällt nun in zweiter Instanz.