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Bundeskanzler Karl Nehammer (m.r.), Vizekanzler Werner Kogler (m.l.), Bundesminister Johannes Rauch (l.)und Bundesminister Magnus Brunner (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat
Die Regierung hat sich auf die Verwendung des flexiblen Drittels geeinigt.
Die Regierung hat sich auf die Verwendung des flexiblen Drittels geeinigt.
Andy Wenzel/BKA

Steuerreform: So viel mehr bleibt 2025 vom Gehalt

04.07.2024 um 10:01, Stefanie Hermann
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Die Steuerreform 2025 soll eine Entlastung von zwei Milliarden Euro bringen. Besonders begünstigt: Alleinverdiener, Pendler und mittlere Einkommen.

Im vergangenen Jahr hat die Regierung die Kalte Progression, sprich schleichende Steuererhöhung im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer, abgeschafft. Damit man im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht in höhere Steuerstufen rutscht, werden die Steuerstufen an die jährliche Teuerung angepasst. Kommendes Jahr werden sie um knapp vier Prozent angehoben.

Zwei Milliarden Entlastung

Die Abschaffung der kalten Progression soll Steuerzahler damit im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlasten. Sowohl Absetzbeträge sowie SV-Rückerstattung und SV-Bonus passen sich vollständig an die Inflationsrate an.

Anhebung der Steuerstufen

Alle Steuerstufen außer dem Höchststeuersatz von 55 Prozent werden kommendes Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Ab 2025 gelten folgende neue Tarifstufen: Die erste Tarifstufe liegt bei 13.308 Euro, die zweite bei 21.617 Euro, die dritte bei 35.836 Euro, die vierte bei 69.166 Euro und die fünfte bei 103.072 Euro.

 

Flexibles Drittel wird neu verteilt

Das verbleibende "flexible Drittel" bezieht sich auf ein Element der österreichischen Steuerreform, das einen bestimmten Teil des gesamten Entlastungsvolumens flexibel für soziale und wirtschaftliche Maßnahmen nutzt. Konkret bedeutet dies, dass ein Drittel der Entlastungssumme, die durch die Abschaffung der kalten Progression entsteht, für spezifische Unterstützungsmaßnahmen verwendet wird. Mit 651 Millionen Euro will die Regierung speziell "Leistungsträger, Familien und Unternehmen" unterstützen.

Kilometergeld, Kinderzuschlag und Co

Alleinverdienende oder erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen erhalten einen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat und Kind. Die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen steigen auf 30 Euro, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro. Das Kilometergeld wird einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Kostenersatz auf 50 Cent für die ersten 50 Kilometer erhöht. Die sachbezugsfreie Wohnfläche bei Dienstwohnungen erhöht sich auf 35 Quadrameter. Gemeinschaftsräume werden nicht mehr jedem Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Die Freigrenze für sonstige Bezüge wird valorisiert. Die Kleinunternehmergrenze steigt auf 55.000 Euro und gilt sowohl für die Umsatz- als auch die Einkommenssteuer.

Rechenbeispiel

Eine Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.200 Euro erspart sich im nächsten Jahr etwa 870,45 Euro durch die neuen Steuerstufen. Wer ein monatliches Bruttogehalt von 3.100 Euro aufweist, dem bleiben im kommenden Jahr rund 1.173,03 Euro mehr. Selbständige mit Betriebsausgaben von 18.000 Euro und einem Umsatz von 50.000 Euro werden um mehr als 2.800 Euro entlastet.

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