Ex-Präsident verhaftet: Vorbild für Österreich
In Frankreich klicken die Handschellen: Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der Ex-Präsident hat die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfkosten um fast 90 Prozent überzogen. Satte 43 Millionen Euro hat er sich seinen Wahlkampf kosten lassen. Und das ist dem republikanischen Kandidaten nicht einfach so passiert. Über Scheinrechnungen wollte man die Übertretung verschleiern, Sarkozy habe zudem nichts von alledem gewusst. Vor Gericht nimmt man ihm diese Story nicht ab: ein Jahr Haft, so der Richterspruch.
Vorbild Frankreich
Experten sehen in dem Urteil nun auch eine Chance für Österreich. Vor allem bei den Strafen sollte nachgebessert werden.
In Frankreich muss man ins Gefängnis, wenn man Wahlkampfkosten überzieht, während die Strafen dafür in Österreich so niedrig sind, dass es sich für Parteien auszahlt, das Gesetz zu brechen
sagt der ehemalige Rechnugnshof-Präsident Franz Fiedler. "Ein klarer Beleg dafür, dass die heimische Rechtslage den internationalen Standards hinterherhinkt und dringend verbessert werden muss."
Ähnliche Fälle in Österreich
Anders als Frankreich sieht das österreichische Gesetz für die verbotene Übertretung einen deutlich geringeren Strafrahmen vor. Parteien dürfen im Wahlkampf maximal sieben Millionen Euro ausgeben. Geben sie mehr aus, drohen Geldstrafen von bis zu 20 Prozent der darüber hinaus ausgegebenen Summe. Experten kritisieren dieses Strafmaß regelmäßig als zu milde. Das Urteil gegen Sarkozy ist nun Wasser auf den Mühlen der Kritiker. In Österreich liegt aktuell ein Volksbegehren für eine strengere Gesetzgebung vor. Gefordert werden unter anderem härtere Strafe wie der mögliche Mandatsverlust und mehr Kontrollkompetenz für den Rechnungshof.
Sarkozy-Urteil: 1 Jahr Gefängnis für massive Wahlkampfkostenüberschreitung und deren klandestine Finanzierung. Antikorruptionsvolksbegehren fordert schärfere Sanktionen für diese Delikte (nicht nur milde verwaltungsrechtl. Sanktionen) auch in Österreich https://t.co/Z29ocnj96P
— Hubert Sickinger (@HubertSickinger) September 30, 2021
Kein Gefängnis für Sarkozy
Hinter Gitter wird der Ex-Staatschef übrigens eher nicht müssen. Das Gericht hat angekündigt, die Strafe umzuwandeln. Fußfessel und gemeinnützige Arbeit wären eine denkbare Alternative zu den schwedischen Gardinen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sarkozy kündigt Berufung an. Zuletzt wurde gemunkelt, dass Sarkozy, der die Geschicke der Republik von 2007 bis 2012 geleitet hat, bei den kommenden Wahlen wieder antreten könnte. Das scheint nun endgültig in weite Ferne gerückt.