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Rücktritt: Nach der Affäre um das Jagdfoto ist Georg Dornauer jetzt zurückgetreten
Nach der Jagdaffäre hat Georg Dornauer jetzt die Konsequenzen gezogen.
Nach der Jagdaffäre hat Georg Dornauer jetzt die Konsequenzen gezogen.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Paukenschlag: Dornauer tritt zurück

13.11.2024 um 11:08, Stefanie Hermann
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Die Jagdaffäre ist dem Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer zum Verhängnis geworden. In einer persönlichen Erklärung hat er jetzt seinen Rücktritt angekündigt.

Der Druck auf Georg Dornauer ist zu groß geworden: Vor wenigen Minuten hat der Vize-Landeschef seinen Rücktritt bekannt gegeben.

"Ich trete nicht zurück, aber zur Seite"

In seiner Stellungnahme hält Dornauer einmal mehr fest, dass „kein Gesetzesbruch stattgefunden habe, kein Schaden entstanden sei und er keine Einladung angenommen“ habe. Er habe lediglich einen Freund bei einem Jagdausflug in der Steiermark begleitet, bei dem auch René Benko anwesend gewesen sei. Das bedeute aber keineswegs, dass er dessen geschäftliche Vorgehensweise gutheiße oder ihn unterstütze. „Daher sehe ich keinen Rücktrittsgrund, die Partei sieht das aber anders“, so Dornauer. Als Demokrat unterstütze er diese momentane mehrheitliche Stimmungslage und ziehe die Konsequenzen daraus. „Ich trete nicht zurück, aber zur Seite.“ Damit gibt er seine Funktion als Landeshauptmann-Stellvertreter sowie den Chefposten der Tiroler SPÖ ab. 

Jagdfoto wird Dornauer zum Verhängnis

Hintergrund ist ein Foto, das am Montag aufgetaucht ist. Es zeigt Dornauer gemeinsam mit Signa-Gründer René Benko bei einem Jagdausflug. So weit, so gut, wäre da nicht noch ein Detail. Der gebürtige Innsbrucker trägt auf seinem Hut ein sogenanntes Beutebüschel. Im Jägerjargon heißt das, er hat das Wild erlegt – gegen Dornauer besteht allerdings ein aufrechtes Waffenverbot.

Gewehr in Porsche

Gegen Dornauer besteht seit 2019 ein unbefristetes Waffen- und Jagdverbot. Grund dafür ist, dass er sein Gewehr auf der Rückbank seines Porsches liegen gelassen hat – und zwar bei geöffnetem Fenster. Die Richterin ortete damals eine grobe Sorgfaltswidrigkeit.

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