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Das FTI-Logo vor einem Reisebüro.
Der Reiseveranstalter FTI hat am Montag Insolvenz angemeldet.
Der Reiseveranstalter FTI hat am Montag Insolvenz angemeldet.
Rene Ruprecht / dpa / picturedesk.com

FTI-Pleite: So kommen Reisende zu ihrem Geld

04.06.2024 um 14:55, Simone Reitmeier
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Urlaub bei FTI gebucht? Der Konzern ist pleite. Doch keine Sorge, wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und welche Schritte jetzt notwendig sind.

Die schlechte Nachricht zuerst: Wer bei FTI gebucht hat, dessen Urlaub fällt definitiv ins Wasser - der Konzern ist pleite. Die gute Nachricht: Sie sind nicht allein und wir haben bei Experten nachgefragt, was im Ernstfall zu tun ist. Jetzt heißt es: Nerven bewahren und alle Möglichkeiten ausloten.

Welche Veranstalter sind betroffen?

Wie die AK Oberösterreich zusammenfasst, betrifft die Insolvenz alle Leistungen, die beim Reiseveranstalter FTI gebucht wurden. Dazu zählen die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietwagenunternehmen DriveFTI und Cars and Camper. Diese Veranstalter haben den Verkauf von Reisen bereits vollständig eingestellt.

Bereits im Urlaub: Wie kommt man wieder nach Hause?

Wer sich bereits im Urlaub oder auf dem Weg dorthin mit genannten Veranstaltern befindet, kann auf den Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurückgreifen. "FTI und DRSF bemühen sich, dass Kunden ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Rückreise organisiert. Kunden werden diesbezüglich direkt vom DRSF kontaktiert", informiert Gregor Kadanka, Obmann der Fachgruppe Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich. Reiseveranstalter müssen generell für den Konkursfall vorsorgen. Das heißt, alle Zahlungen von Konsumenten sind abgesichert. Wichtig: Das gilt nur für Pauschalreisen!

Reisende, die sich derzeit am Urlaubsort befinden und Unterstützung benötigen, können sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds unter folgender Notrufnummer wenden: +49 (0)89 710 45 14 98.

Bei Buchungen über FTI Österreich oder eine österreichische Tochter besteht laut AK eine Insolvenzabsicherung bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland (www.swissre.com).

Frontpage einer Reiseseite.
Gebuchte Reisen werden höchstwahrscheinlich storniert.

Wann gilt diese Absicherung nicht?

Der gesetzliche Absicherungsschutz greift nur bei Pauschalreisen, nicht für einzeln gebuchte Leistungen. Wer also nur einen Flug, nur ein Mietauto oder nur eine Hotelübernachtung gebucht hat, ist davon ausgenommen. Die Ansprüche können nur mehr im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Was tun, wenn das Hotel Zahlungen vor Ort verlangt?

Es kann durchaus vorkommen, dass bei bereits angetretenen Reisen das Hotel vor Ort Zahlungen verlangt, weil vom Reiseveranstalter keine eingegangen sind. In diesem Fall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. "Wird eine Zahlung verlangt, sollte auf den DRSF verwiesen werden. Sollte das Hotel dennoch auf eine Tilgung bestehen, sollte man sich diese quittieren lassen, um sie dann beim DRSF einzureichen", so Kadanka.

Wird eine gebuchte Reise im Sommer stattfinden?

Nein, höchstwahrscheinlich nicht! Wie FTI laut AK bereits mitgeteilt hat, werden alle über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebuchten Pauschalreisen storniert. Auch jene, die teilweise oder bereits zur Gänze bezahlt wurden. Laut FTI sei man aber bemüht, die Durchführung der Reisen wie geplant zu ermöglichen. "Sollte dies nicht gelingen, greift auch hier der Absicherungsschutz durch den DRSF. Der DRSF würde dann im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages für die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen sorgen", teilt Kadanka von der WKÖ-Fachgruppe Reisebüros mit. Die AK Konsumentenschützer empfehlen, sich so rasch wie möglich mit dem Reisebüro oder der Plattform, über die die Reise gebucht wurde, in Verbindung zu setzen.

Bekommt man bereits gezahlte Leistungen rückerstattet?

Pauschalreisen sind über den DRSF abgesichert, Kunden erhalten 100 Prozent des Reisepreises zurück. Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Da es sich bei FTI um einen der größten Reiseveranstalter Europas handelt, kann dies nach Einschätzung von Experten jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind auch hier Einzelleistungen wie Flüge oder Hotelübernachtungen. Bei Einzelleistungen kommt es laut Kadanka darauf an, wie hoch die Insolvenzmasse ist und welche Quote den Gläubigern zusteht.

Wo erhalten Reisende Hilfe?

FTI hat für die Kunden eine Hotline eingerichtet: +49 (0)89 710 45 14 98. Auch auf der Website finden sich alle aktuellen Informationen. In Österreich sind alle abgesicherten Reiseveranstalter im Gewerbeinformationssystem eingetragen. Mithilfe der GISA-Zahl (erhält man bei der Buchung) kann man alle Informationen zur Absicherung unter www.gisa.gv.at abfragen.

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