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Mann telefoniert während des Autofahrens ohne Freisprechanlage.
Wer hinter dem Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, zahlt künftig doppelt so viel als bisher.
Wer hinter dem Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, zahlt künftig doppelt so viel als bisher.
Jesús Martinez / Westend61 / picturedesk.com

Ab 1. Mai: Handy am Steuer wird richtig teuer

02.03.2023 um 11:37, Simone Reitmeier
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Geldstrafen für Verkehrsdelikte werden empfindlich höher. Betroffen sind Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer sowie gegen die Gurt- und Helmpflicht.

Die Regierung hat eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes auf den Weg gebracht, wodurch die Strafen für Verkehrsdelikte angehoben werden. Konkret sind Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer sowie die Gurt- und Helmpflicht betroffen.

Strafen doppelt so hoch

Wer während des Fahrens beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt wurde, blätterte bisher 50,– Euro Strafe hin. Ab 1. Mai sind dafür direkt vor Ort satte 100,– Euro zu berappen. Folgt eine Anzeige, steigt das Bußgeld von 72,– auf 140,– Euro an.

Ist man im Auto nicht angeschnallt oder mit einem Motorrad, Moped oder Quad ohne Helm unterwegs, muss man mit einer Strafe in Höhe von 50,– Euro (statt bisher 35,– Euro) rechnen. Bei Anzeige steigt der Betrag von 72,– auf 100,– Euro.

Frau fährt im Sommer ohne Helm ein Quad.
Die Helmpflicht gilt auch für Quad-Fahrer.

Gültig ab Mai

Die Verkehrsnovelle soll ab 1. Mai 2023 gelten, muss aber noch im Nationalrat beschlossen werden.

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