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Eine Trans-Frau hat gegen die Krankenkasse geklagt.
Eine Trans-Frau hat gegen die Krankenkasse geklagt.
Nicky Ebbage/iStock.com

Transfrau: Krankenkasse muss Enthaarung zahlen

17.03.2025 um 13:44, Marcel Toifl
1 min read
Rasur reicht nicht: Eine Transfrau hat erfolgreich auf Kostenübernahme der Haarentfernung geklagt. Die Krankenkasse muss nun zahlen.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Entfernung von Barthaaren bei Transfrauen übernehmen muss. Eine im Körper eines Mannes geborene Frau hatte geklagt und recht bekommen. Das Urteil wurde bereits vergangenes Jahr gefällt, aber erst kürzlich veröffentlicht, wie die Tageszeitung „Presse” zunächst berichtet hat. 

Psychische Belastung durch Barthaare

Das Gericht erkannte an, dass eine tägliche Rasur oder andere temporäre Haarentfernungsmethoden eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Die Klägerin führte aus, dass der sichtbare Bartwuchs ihre geschlechtliche Dysphorie verstärke.

Krankenkasse argumentierte mit Gleichbehandlung

Die Krankenversicherung lehnte eine Kostenübernahme ab und verwies darauf, dass auch biologischen Frauen keine Epilation bezahlt werde. Zudem seien Rasur, Waxing oder Cremes zumutbare Alternativen.

Gericht sieht Notwendigkeit der Epilation

Die Richterin entschied, dass die Klägerin durch tägliches Rasieren ständig an ihr biologisches Geschlecht erinnert werde. Waxing sei zudem unzumutbar, da hierfür Haarwuchs notwendig sei. Die Versicherung muss nun die Kosten für eine Laserepilation übernehmen.

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