Transfrau: Krankenkasse muss Enthaarung zahlen
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Entfernung von Barthaaren bei Transfrauen übernehmen muss. Eine im Körper eines Mannes geborene Frau hatte geklagt und recht bekommen. Das Urteil wurde bereits vergangenes Jahr gefällt, aber erst kürzlich veröffentlicht, wie die Tageszeitung „Presse” zunächst berichtet hat.
Psychische Belastung durch Barthaare
Das Gericht erkannte an, dass eine tägliche Rasur oder andere temporäre Haarentfernungsmethoden eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Die Klägerin führte aus, dass der sichtbare Bartwuchs ihre geschlechtliche Dysphorie verstärke.
Krankenkasse argumentierte mit Gleichbehandlung
Die Krankenversicherung lehnte eine Kostenübernahme ab und verwies darauf, dass auch biologischen Frauen keine Epilation bezahlt werde. Zudem seien Rasur, Waxing oder Cremes zumutbare Alternativen.
Gericht sieht Notwendigkeit der Epilation
Die Richterin entschied, dass die Klägerin durch tägliches Rasieren ständig an ihr biologisches Geschlecht erinnert werde. Waxing sei zudem unzumutbar, da hierfür Haarwuchs notwendig sei. Die Versicherung muss nun die Kosten für eine Laserepilation übernehmen.