In Säure aufgelöst: Schweizer Miss-Kandidatin zerstückelt
Ein brisanter Mordfall hält die Schweiz in Atem: Ein 41-jähriger Familienvater soll seine Ehefrau (38) im vergangenen Februar auf grausame Weise getötet haben, berichten lokale Meiden. Bei dem Opfer handelt es sich um eine ehemalige Miss-Schweiz-Finalistin.
Ehemann in Haft
Die 38-Jährige wurde im vergangenen Februar tot in ihrer Wohnung in Binningen, einem Vorort von Basel, aufgefunden. Bereits damals hat die Polizei den Ehemann, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder hat, unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Heute Vormittag wurde das Urteil des Bundesgerichts in Lausanne veröffentlicht und bringt grauenhafte Details ans Licht
Erwürgt, zerstückelt, aufgelöst
Als der Mann als Hauptverdächtiger verhaftet wurde, behauptete er noch, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung tot aufgefunden zu haben. Anschließend habe er im Anflug von Panik die Leiche in der Waschküche zerstückelt und in Chemikalien aufgelöst. Ganz so hat sich die Tragödie aber wohl nicht abgespielt, wie nun klar wurde.
Der 41-Jährige hat laut dem veröffentlichten Urteil die Tat gestanden und angegeben, seine Frau erwürgt zu haben, da sie ihn mit einem Messer angegriffen habe. Einem Obduktionsbericht zufolge wurde die Leiche nach dem Tötungsdelikt mit einer Stichsäge und Gartenschere zerlegt. Anschließend wurden Körperteile in einem Stabmixer zerkleinert und in Säure aufgelöst, berichten unter anderem der Schweizer Blick und Nau
Keine Hinweise auf Notwehr
Entgegen der Behauptung, er habe aus Notwehr gehandelt, spreche das medizinisch-forensische Gutachten eine andere Sprache. Es seien demnach keine Hinweise auf einen etwaigen Angriff durch die getötete Frau gefunden worden. Laut Gutachtern zeigt der mutmaßliche Täter eine „auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau“. Außerdem gebe es konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung; der Mann soll bereits früher gegen seine tote Frau und eine Ex-Freundin gewalttätig geworden sein. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des 41-Jährigen abgewiesen, er bleibt in Haft.